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Pflanzenschutzkartell: Klage auf Schadenersatz weiter möglich

Lesezeit: 2 Minuten

Weil das im Januar 2020 aufgedeckte Kartell vermutlich zu überhöhten Preisen für Pflanzenschutzmittel geführt hat, haben sich geschätzt bereits ca. 6000 Landwirte in Streitgenossenschaften oder Sammelklagen organisiert. Sie klagen auf Schadenersatz für überteuerte Pflanzenschutzeinkäufe von 1998 bis 2015. Die meisten Experten rechnen mit einem Schadenersatz von rund 10% der Nettoeinkaufssumme.


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Für einzelne Landwirte wäre die Klage in den meisten Fällen zu teuer. Eine Klage lässt sich nur über internationale Prozessfinanzierer finanzieren, die Anwalts-, Gerichts- und die übrigen Prozesskosten auf eigenes Risiko tragen. Der Deal: Als Gegenleistung muss der Landwirt den Prozessfinanzierer im Erfolgsfall an der erstrittenen Summe beteiligen. Geht die Klage verloren, fallen in allen Fällen dagegen keine Kosten für den Landwirt an. Der einzige Aufwand, der entsteht, ist das Einscannen der Rechnungen.


Die Klage ist dabei für jeden Betrieb möglich, der PS-Mittel gekauft hat. Sie müssen nicht Kunde der direkt betroffenen Unternehmen sein.


top agrar hat bei drei Anbietern nachgefragt, wie ihr Modell funktioniert:


  • Der Bäuerliche Geschädigten Gemeinschaft (BGG) haben sich mittlerweile rund 3500 Landwirte angeschlossen, eine erste Klage wurde bereits eingereicht. Bauernverbände aus Niedersachsen, NRW, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg unterstützen die BGG (agrarkartell.de). Seit dem 1. Oktober gibt es mit der BGG II eine weitere Streitgenossenschaft, der weiter Landwirte beitreten können. Im Erfolgsfall erhalten Landwirte 75% des Schadensersatzes, 25% gehen an den Prozessfinanzierer TransAtlantis.


Alternativ können die beteiligten Landwirte die Ansprüche direkt an den Investor TransAtlantis verkaufen. Sie erhalten dann 22% des voraussichtlichen Schadens sofort ausgezahlt, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens.


  • Mehr als 2000 Anmeldungen für seine Streitgenossenschaft hat der Anbieter „LitFin“ (psm-kartell.de). Zwischen 15000 € und 100000€ Schadenshöhe erhält der Landwirt 71% des Schadenersatzes, LitFin behält 29% ein.
  • Das Modell der Sammelklage verfolgt das „unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“. Bislang sind Sammelklagen vor deutschen Gerichten zwar schon öfter abgewiesen worden, angesichts von zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und einer Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist der Anbieter aber zuversichtlich, dass das Verfahren so zulässig ist.


Der Prozessfinanzierer AugustaVentures Ltd. behält bis 375000 € PSM-Umsatz 32% des Schadenersatzes ein, der Landwirt erhält 68%.

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