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Pflanzenschutzmittelkartell: Gibt es Chancen auf Schadenersatz?

Lesezeit: 3 Minuten

Im Januar flog das Kartell der Großhändler von Pflanzenschutzmitteln auf. Viele Landwirte fragen sich nun, ob es eine Chance auf Schadenersatz gibt. Fragt man die betroffenen Großhändler, wiegeln diese meist ab: Den Landwirten sei kein Schaden entstanden, heißt es.


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Erfahrene Rechtsanwälte schütteln den Kopf. „Das aktuelle Gesetzesrecht enthält die Vermutung, dass bei solchen Kartellen den Abnehmern ein Schaden entsteht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Kartellpreise über den Marktpreisen ohne Kartell lagen“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch aus Rostock. Auch andere Experten glauben, dass die Pflanzenschutzmittel (PSM) durch das Kartell zu teuer waren. Durch die lange Dauer des Kartells kämen viele Landwirte auf mindestens fünfstellige Schadenssummen.


Wie rechtlich vorgehen?


Größere Betriebe könnten durchaus über ein Einzelverfahren nachdenken. Hier stünden Kosten und Risiken in einem angemessenen Verhältnis, so Rechtsanwalt Dr. Hänsch. Der Vorteil: Gewinnen Sie den Prozess, erhalten Sie den gesamten Schadenersatz. Die Kosten für den Anwalt bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und die Gutachten bezahlt die Gegenseite. Allerdings müssen Sie die Kosten vorschießen und tragen das Risiko, dass Sie den Prozess verlieren.


Für viele Betriebe sind die Kosten im Vergleich zum Schaden aber sehr hoch. Vor allem der Gutachter, der die Preise ohne Kartelleinwirkung ermittelt, ist teuer. Nicht jeder hat zudem Zeit, das voraussichtlich mehrjährige Verfahren zu begleiten. Insbesondere dann bietet es sich an, Schadenersatzansprüche gemeinsam durchzusetzen. Zwar gibt es in Deutschland keine Sammelklage wie etwa in den USA. Doch sammeln verschiedene Landesbauernverbände klagewillige Betriebe. „Ein Konzept könnte sein, ein gemeinsames Gutachten für viele Einzelklagen zu nutzen“, erklärt Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband. Auch Dr. Carl Dohme, Geschäftsführer des Landvolks Hannover, appelliert an die Landwirte, ihre Ansprüche bei den Verbänden anzumelden. „Eventuell reicht die Formierung vieler Betriebe auch, um eine außergerichtliche Einigung in Gang zu bringen,“ so seine Hoffnung.


Auch Streitgenossenschaften mit Prozessfinanzierern, die das finanziellen Risiko übernehmen, sind ein Modell. Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone aus Berlin, der für einige Kreisbauernverbände in den neuen Ländern aktiv ist, erklärt: „Wir bilden eine regionale Klagegemeinschaft in Form einer aktiven Streitgenossenschaft.“ So werden die Einzelklagen der Landwirte in einem Gerichtsverfahren gebündelt. Eine andere Alternative, die Ansprüche direkt in einer Gesellschaft zu bündeln und als Klagevehikel zu nutzen, sei derzeit laut Landgericht München rechtswidrig, so Dr. Gussone.


Das Risiko Abgeben


Um die hohen Kosten des Verfahrens in den Griff zu bekommen, greifen viele Kanzleien auf Prozessfinanzierer zurück. Diese bezahlen alles und erhalten dafür im Erfolgsfall satte 25 bis 30% des erstrittenen Schadenersatzes für sich. Der Landwirt bekommt dann 70 bis 75% des Schadenersatzes. „Der Vorteil ist, dass die Landwirte kein Risiko tragen und selbst bei einem verlorenen Prozess keinerlei Kosten tragen. Sie müssen nur die Belege bereitstellen“, so Rechtsanwalt Dr. Alex Petrasincu aus Düsseldorf. Welchen Prozentsatz des Schadenersatzes der Prozessfinanzierer erhält, hängt von dem Prozessaufwand ab und wird im Vorfeld festgelegt. Je mehr Aufwand, z.B. wenn viele kleine Betriebe im Boot sind, desto mehr des eingeklagten Schadenersatzes wird der Prozessfinanzierer einbehalten. Einige der Klagegemeinschaften haben sich daher auf eine Mindestbetriebsgröße festgelegt.

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