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Post vom Züchter

Lesezeit: 3 Minuten

Ende April ist es wieder soweit: Die Saatgut-Treuhand verschickt ihre Auskunftsersuchen zum Nachbau an die Landwirte. Diesmal gelten dabei neue Spielregeln.


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Alle Jahre wieder: Seit 1998 begehrt die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) im Namen der Pflanzenzüchter Auskunft von den Landwirten über deren Nachbau. Doch seit dem letzten Mal hat sich vieles geändert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte sich 2015 mit dem sogenannten „Vogel-Urteil“ in zwei entscheidenden Punkten auf die Seite der Züchter: Er bestätigte, dass Landwirte die Nachbaugebühr auch dann zahlen müssen, wenn sie nicht zur Auskunft verpflichtet sind. Zudem dürfe die STV den 30.6. eines jeden Wirtschaftsjahres als Frist benennen.


Die Züchter betonen immer wieder, wie wichtig die Nachbaugebühren gerade für die Mittelständler unter ihnen sind. Denn mehr noch als finanzstarke Großkonzerne seien diese auf die Gebühren angewiesen, um die millionenschweren Entwicklungskosten neuer Sorten zu stemmen, argumentiert z.B. der Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter (BDP), Dr. Carl-Stephan Schäfer.


Die mittelständische Struktur sei vor allem bei den Kartoffelzüchtern ausgeprägt, wo die Gebühr besonders häufig geprellt werde: 80% des Nachbaus werden „schwarz“ betrieben, schätzt die STV. Das entspreche einem Fehlbetrag von 7 Mio. € jährlich. Auch im Getreidebereich liege die Dunkelziffer hoch: 30% der Gebühren könne man hier nicht eintreiben, dies entspreche 6 Mio. € jährlich.


Geld für den Mittelstand?

Schäfer warnt vor US-amerikanischen Verhältnissen: Dort gebe es eine starke Konzentration von Züchtungsunternehmen, die zudem ausschließlich in Raps, Mais und Zuckerrüben investieren – alles nicht nachbaufähige Kulturen. Bekomme man die Nachbau-Problematik hierzulande nicht in den Griff, drohe auch hier züchterischer Stillstand für alle betroffenen Kulturen, ist Schäfer überzeugt.


Die Interessengemeinschaft (IG) Nachbau hält all das für nicht überzeugend. Die fehlenden Nachbaugebühren haben sich die Züchter selbst zuzuschreiben, findet Geschäftsführer Georg Janßen. Denn statt die Nachbauproblematik auf Augenhöhe mit den Landwirten zu lösen, konfrontiere die STV sie mit Drohbriefen und hunderten Klageverfahren. „Wer so mit seinen Kunden umgeht, braucht sich nicht über den bäuerlichen Widerstand unserer Interessengemeinschaft zu beklagen“, sagt Janßen. Nachbau sei notwendig, um biologische Vielfalt zu erhalten und unsere Lebensgrundlagen zu sichern. Daher gehöre er ohnehin „in Bauernhand und nicht in die Hände multinationaler Saatgutkonzerne“, zieht er sein Fazit.


Die Landwirte scheint die IG Nachbau dabei auf ihrer Seite zu haben: Mehr als 70% der Teilnehmer einer top agrar online-Umfrage haben kein Verständnis für das Vorgehen der Züchter (siehe Übersicht rechts).


Ob Sie dennoch Nachbaugebühr zahlen müssen und wie Sie auf das Schreiben im April reagieren sollten, lesen Sie rechts.

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