Ein ungenehmigter Umbruch auf mehreren Schlägen darf nur einmal bestraft werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 10 LB 82/14). Ein Landwirt wandelte 2011 mehrere Dauergrünlandschläge zu Acker um – ohne die schon damals in Niedersachsen nötige Genehmigung. Die Kammer kürzte daher die Betriebsprämie für 2011. Zwei Schläge säte er erst 2012 ein. Daraufhin kürzten die Beamten auch die Prämie 2012 um 18000 €. Zu Unrecht, urteilten die Richter. Werden mehrere Schläge ungenehmigt umbrochen, handele es sich um einen einheitlichen CC-Verstoß, der nur einmal geahndet werden dürfe. Zudem gelte eine Umwandlung als ein Akt, selbst wenn Umbruch und Einsaat zeitlich auseinanderfallen. Die Kammer legte Revision ein. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
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