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Prämienkürzung durch falsche Grundstücksgrenze?

Lesezeit: 2 Minuten

Bei einer Cross Compliance (CC)-Kontrolle stellte der Kontrolleur fest, dass mein Nachbar 6 m über unsere Grenze ackert. Deshalb wurde meine Prämie gekürzt. Kann ich den Schaden von meinem Nachbarn zurück verlangen?


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Bei einer Cross Compliance (CC)-Kontrolle stellte der Kontrolleur fest, dass mein Nachbar 6 m über unsere Grenze ackert. Deshalb wurde meine Prämie gekürzt. Kann ich den Schaden von meinem Nachbarn zurück verlangen?


In diesem Fall gibt es zwei Ansprüche, die Sie geltend machen können.


  • Zum einen wollen Sie die laut Katasteramt gezogene Grenze zwischen Ihrem und dem Nachbargrundstück feststellen. Schreiben Sie Ihrem Nachbarn. Sie nehmen an, dass er laut CC-Kontrolleur 6 m über die Grenze ackert. Ihr Nachbar wird vorschlagen, das Katasteramt solle die Grenze ausmessen. Die so ermittelte Fläche weicht ggf. von der Größe des CC-Kontrolleurs ab.5


  • Zum anderen hat der Kontrolleur Ihre Prämie gekürzt, weil Sie eine kleinere Fläche beackern, als angegeben. Dafür wollen Sie von Ihrem Nachbarn die entgangene Prämie ersetzt bekommen. Hierzu setzen Sie ein zweites Schreiben auf. Darin machen Sie Ihren Schadenersatz geltend. Verweisen Sie dort auf die Fläche, um die Ihr Nachbar die Grenze überschritt. Erwähnen Sie den Wert aus der CC-Kontrolle und die mit dem Katasteramt ermittelte Größe. Unterscheiden sich die Zahlen, sollten Sie keine bindende Schadenshöhe nennen. Schreiben Sie z.B. „bei gegenwärtig voraussichtlicher Höhe von ca. xxx €“. Fügen Sie außerdem den Bescheid über die Prämienkürzung hinzu. Laut Gesetz bekommen Sie den entgangenen Gewinn ersetzt. Die Kürzung der Prämie bedeutet einen Umsatzausfall. Und Umsatz ist nicht Gewinn. Den Gewinnverlust durch die gekürzte Prämie kann nur der Steuerberater berechnen – evtl. erst in einigen Jahren. In dem Schreiben sollten Sie daher den Betrag der Prämienkürzung einfordern. Der Nachbar, der zu wenig Prämie beantragt hatte, kann diese gegenüber der auszahlenden Behörde anfordern.6


RA Dirk Wüstenberg, Offenbach

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