Erstmalig konnten Sie in diesem Jahr nach Antragsschluss am 17. Mai Ihren Agrarantrag bis zum 21. Juni sanktionslos ändern. Und zwar dann, wenn sich nach der Abgabe herausstellte, dass sich die von Ihnen eingezeichneten Flächen mit Nachbarflächen überschnitten. Die Förderstellen informierten entweder per Brief oder die Betriebsleiter konnten die Überschneidungen direkt im Antragsprogramm einsehen und auflösen. Je nachdem, wie stark die Behörden die Mitteilungsfrist bis zum 13.6. ausreizten, blieb also wenig Zeit, um sich mit den Nachbarn zu einigen und die Anträge zu ändern. Wie viele Antragsteller hatten Flächenüberlappungen und wann konnten sie anfangen, diese aufzulösen? top agrar hat nachgefragt:
In Bayern mussten nur 1% der Landwirte nachkorrigieren. Ganz anders lief es z.B. in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort kam es zu Überschneidungen bei 70% und mehr Landwirten.
Die Mitteilungen erfolgten meist relativ zeitig. Nur in Hessen, Brandenburg und im Saarland konnten die Landwirte teils erst am 13. Mai anfangen, ihre Anträge zu korrigieren (siehe Übersicht rechts).