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Probleme mit dem 10-Monats-Zeitraum

Lesezeit: 2 Minuten

Stichtag für die Prämienzuteilung bleibt weiterhin der 15.5.2005. Das heißt: Für jede Fläche, die Sie an diesem Tag bewirtschaften, können Sie die Zuteilung von Prämienrechten beantragen. Antragsfrist ist ebenfalls der 15.5.2005. Damit Sie aber auf die zugeteilten Prämienrechte auch tatsächlich eine Zahlung erhalten (Aktivierung), müssen Sie die entsprechenden Flächen mindestens zehn Monate bewirtschaftet haben. Geplant ist für das nächste Jahr der Zeitraum vom 1.1. bis 31.10.2005. Ab dem Jahr 2006 soll dieser 10-Monats-Zeitraum dann wahrscheinlich auf den 1.11. bis zum 31.8. des Folgejahres verschoben werden. Für die übliche Situation, dass Flächen von Jahr zu Jahr vom gleichen Bewirtschafter genutzt werden, ergeben sich daraus keine Probleme. Übernimmt aber ein neuer Bewirtschafter eine Fläche, ist der Zeitpunkt des Wechsels entscheidend: ? Bei Flächen, die vor dem 1.1.2005 übernommen werden, hat der neue Bewirtschafter die Fläche sowohl am Antragstermin als auch die vollen zehn Monate. Hier besteht also kein Problem. ? Wird eine Fläche aber zwischen dem 1.1. und dem 15.5.2005 übernommen, kann der neue Bewirtschafter zwar für diese Fläche die Zuteilung der Prämienrechte beantragen. Er bewirtschaftet die Fläche aber nicht die vollen zehn Monate und hat damit im Prinzip die Auszahlungsbedingungen nicht erfüllt. Hier könnte eine Ausnahmeregelung in der EU-Verordnung greifen, von der Deutschland anscheinend für das Jahr 2005 Gebrauch machen will. Danach könnte ein solcher Landwirt dennoch die volle Prämie ausbezahlt bekommen. Details hierzu sind aber noch offen. ? Die gleiche Regelung dürfte auch greifen, wenn ein Landwirt nach dem 15.5.2005 aber noch vor dem 31.10.2005 einzelne Flächen verliert. Auch für diese Fläche bekäme er dann 2005 noch die volle Prämie ausbezahlt, obwohl er den 10-Monats-Zeitraum nicht erfüllt hat. Eine besondere Regelung gilt für die Übertragung ganzer Betriebe. Wird ein Betrieb nach dem 15. Mai, aber vor dem Ende des 10-Monats-Zeitraumes verpachtet oder verkauft (z.B. zum 1.7.), kann der neue Bewirtschafter alle Prämienrechte übernehmen und auch noch im laufenden Jahr aktivieren. Voraussetzung ist natürlich das Einverständnis des vorherigen Bewirtschafters. Diese Regelung soll nicht nur in 2005, sondern auch in den Folgejahren gelten. -qu-

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