Die umstrittene niedersächsische Gebührenverordnung für routinemäßige Futter- und Lebensmittelkontrollen ist rechtmäßig. Das entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in acht Berufungsverfahren. Routinekontrollen im Lebens- und Futtermittelhygienebereich müssen Direktvermarkter und Futtermittellieferanten deshalb selbst zahlen. Für CC-Kontrollen erheben die Behörden aber entsprechend der EU-Vorgaben keine Gebühr.
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