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PS-Kartell: Gemeinsam klagen oder Ansprüche verkaufen?

Lesezeit: 2 Minuten

Das im Jahr 2020 aufgeflogene Pflanzenschutzkartell könnte die Pflanzenschutzpreise in den vergangenen Jahren verteuert haben. Als Einzelner Ansprüche auf etwaige Überzahlungen durchzusetzen, ist mit hohen Kosten und Risiken verbunden. „Die Ermittlung der ohne das Kartell geforderten Preise ist komplex“, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch aus Rostock. „Unterstützung durch die Hersteller bei der Schadensermittlung gibt es nicht, sie verweigern die Herausgabe notwendiger Informationen. Ohne aufwändige Gutachten geht es also nicht.“ Um die Kosten dafür zu teilen, bündeln z.B. bereits über 2000 Landwirte mit 500000 ha ihre Ansprüche in der Bäuerlichen Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell (BGG), mit dabei sind auch die Mitglieder einiger Landesbauernverbände. Über Prozessfinanzierer will der beauftragte Rechtsanwalt Dr. Peter Gussone aus Berlin zu viel gezahltes Geld im Zeitraum 1998 bis 2015 einklagen. Gewinnt er, erhält der Landwirt jeweils 75% des ihm zustehenden Schadenersatzes nach Kosten, die Rechtsanwalt Gussone auf einige hundert Euro je Kläger schätzt. Geht der Prozess verloren, entstehen keine Kosten.


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Alternativ können die Mitglieder der BGG ihren Anspruch an einen Investor verkaufen. Sie erhalten dann sofort bis zu 22% des voraussichtlichen Schadens, egal wie das Verfahren ausgeht.


Einen Kauf bietet auch der Rechtsdienstleister agrarclaim an. Er bietet mind. 1% der Rechnungssumme und max. 25% des voraussichtlichen Schadens. Rechtsanwalt Dr. Alex Petrasincu aus Düsseldorf erklärt: „Nach Sichtung der Rechnungen im Zeitraum 1.6.2006 bis 31.12.2015 gibt agrarclaim ein Kaufangebot ab. Der Kunde kann dann auch ablehnen.“ 500 bis 600 Landwirte seien schon dabei. Ob ein Landwirt eine Einzelklage, den Beitritt zu einer Klagegenossenschaft oder der Verkauf der Ansprüche wählt, hängt von der betrieblichen Situation ab. Springender Punkt ist die Ermittlung der „korrekten Preise“, so Dr. Thomas Hänsch. Das mache es schwer, die Angebote nur anhand der Zahlen zu vergleichen.

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