Für eine auf dem Dach fest installierte PV-Anlage gilt eine 5-jährige Verjährungsfrist für Mängel. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az.: VII ZR 348/13) und revidierte seine frühere Ansicht, dass auch für PV-Anlagen, die fest mit einem Bauwerk verbunden sind, nur eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gilt, berichtet Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Regensburg.
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