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Raus aus der Schuldenfalle

Lesezeit: 2 Minuten

Mitte Juni 2015 war für Milchviehhalter Klaus Müller (Name geändert) klar: Ende des Monats würde er endgültig zahlungsunfähig sein. Auf seinem Schreibtisch türmten sich unbezahlte Rechnungen. Und das Geld für die Silomaisernte aus dem Herbst 2014 hatte sein Lohnunternehmer auch schon mehrmals angemahnt.


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Ende Juni würde die nächste Zins- und Tilgungszahlung fällig. Für das 1. Quartal hatte ihm seine Bank die Zahlung schon gestundet, ihm aber gleichzeitig signalisiert, dass er kein zusätzliches Liquiditätshilfedarlehen bekommen werde. Auch die weitere Stundung seiner Verpflichtungen käme nicht infrage, hieß es.


Ein Gespräch mit seinem Berater machte Müller deutlich: Wenn er seinen Betrieb retten wollte, müsste er Insolvenz anmelden. Das tat er beim zuständigen Amtsgericht. Der vom Gericht bestellte Sachverständige ermittelte eine sog. freie Insolvenzmasse von 42000 € (Übersicht). Daraus errechneten sich Kosten für das Insolvenzverfahren in Höhe von 27400 €. Es verblieb ein Überschuss von 18600 €. Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet. Der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter präsentierte der Gläubigerversammlung berechtigte Forderungen in Höhe von insgesamt 160000 €.


Betrieb erhalten:

Dennoch sah der Insolvenzverwalter gute Chancen, dass Müller seinen Betrieb nach der Sanierung erfolgreich weiterführen kann. Die Gläubigerversammlung folgte ihm und stimmte für die Erhaltung und Weiterbewirtschaftung.


Im Rahmen eines Insolvenzplanes einigte man sich mit den Gläubigern darauf, dass diese auf ihre Forderungen verzichten und das Insolvenzverfahren beendet wird, wenn Müller 40000 € als Einmalbetrag zahlt und darüber hinaus ein Jahr lang monatlich 1500 € aus der laufenden Weiterbewirtschaftung überweist (insgesamt 58000 €).


Die 40000 € bekam der Milchviehhalter von seinem Bruder als Darlehen. Dieses muss er nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in monatlichen Raten von 1000 € zurückzahlen.


Durch die im Insolvenzplan getroffenen Regelungen erhielten die Gläubiger insgesamt eine höhere Quote. Diese errechnet sich wie folgt: 58000 € Insolvenzmasse -18600 € Kosten Insolvenzverfahren -5000 € Kosten Insolvenzplan = 34400 € Überschuss. Bezogen auf die Gesamtforderungen von 160000 € entspricht das einer Insolvenzquote von 21%. Bei einer Liquidierung wären es für die Gläubiger nur 12% gewesen (Übersicht). Nach etwa einem Jahr ist das Insolvenzverfahren beendet und Müller bis auf das Darlehen von seinem Bruder schuldenfrei.

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