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Registrierkassen: Mehr Zeit für die Umrüstung

Lesezeit: 1 Minuten

Eigentlich hätten Sie bis zum Jahresende Ihre alte Registrierkasse mit neuer Sicherheitssoftware ausrüsten müssen. Doch die Hersteller sind aufgrund der Auftragsflut überlastet oder entwickeln gerade erst Programme, die den neuen Standards entsprechen. Die Regierung und die Bundesländer haben sich daher auf eine „Nichtbeanstandungsregelung“ bis zum 30.09.2020 geeinigt. Solange dürfen Sie Ihre alten Systeme weiternutzen. Denken Sie daran:


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  • Spätestens ab dem 1.10.2020 benötigen Sie eine Kasse, deren Software eine Zertifizierung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik besitzt. Lassen Sie sich dieses vom Hersteller der Kasse schriftlich bestätigen.
  • Kassen, die Sie nicht nachrüsten können, dürfen Sie bis zum 31.12.2022 weiter nutzen. Danach benötigen Sie eine neue.
  • Kassen müssen Sie innerhalb eines Monats nach Anschaffung bei Ihrem Finanzamt registrieren und bei Außerbetriebnahme abmelden.
  • Ab dem 1.1.2020 sind Sie verpflichtet, für jede Abrechnung mit einer elektronischen Kasse einen Beleg für Ihren Kunden zu erstellen. Der Kunde muss den Beleg jedoch nicht mitnehmen.


Bernhard Billermann, Münster

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