Ab sofort vergibt die Rentenbank Förderzuschüsse von 1% der Darlehenssumme bei LR-Basis an „normale“ Landwirte und 1,5% bei LR-Top Krediten für z.B. Junglandwirte. Bisher gab es lediglich für bestimmte kurzlaufende LR-Top Kredite Zuschüsse von 1,0%. Jetzt gibt es den Zuschuss für Kredite bis zu einer Laufzeit von 30 Jahren. Er wird mit Abruf des Darlehens ausgezahlt. Wie er wirkt, zeigen unsere Beispiele.
Für seinen Kredit über 500000 € zu „Basis-Konditionen“ erhält Landwirt Meyer einen Zuschuss von 1,0%, sprich 5000 €. Bei einem Annuitätendarlehen mit zwei tilgungsfreien Jahren und einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt die Bank ihm einen Zinssatz von 1,0% für 10 Jahre.
Meyer zahlt eine vierteljährliche Rate aus Zins und Tilgung in Höhe von 7597 €. Nach 10 Jahren Zinsbindung verbliebe ohne Zuschuss ein Restbetrag von 288830 € (s. Tabelle).
Reduziert der Zuschuss von 5000 € die Kreditsumme, verbleibt bei gleicher Rate hingegen nach zehn Jahren nur ein zu tilgender Betrag von 283415 €. Meyer zahlt somit an Zinsen 515 €, an Tilgung 5415 € und insgesamt 5930 € weniger als ohne Zuschuss. Die ungefähr gleiche Ersparnis bei Tilgung und Zinsen würde eine Zinssenkung um 0,075 %-Punkte auf 0,925% erzielen (s. Tab., letzte Spalte).
Meyers Nachbar hingegen ist Junglandwirt, bezieht damit einen LR-Top Kredit und bei sonst identischen Konditionen 7500 € Förderzuschuss. Der bringt ihm eine Ersparnis bei Zinsen und Tilgung von 8897 € ein, was einer Zinssenkung um ca. 0,115Prozentpunkte auf 0,885% entspricht.
Den Zuschuss könnten Sie auch z.B. für die Sondertilgung anderer Kredite mit höheren Zinsen verwenden und dadurch mehr Zinsen einsparen.
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Ab sofort vergibt die Rentenbank Förderzuschüsse von 1% der Darlehenssumme bei LR-Basis an „normale“ Landwirte und 1,5% bei LR-Top Krediten für z.B. Junglandwirte. Bisher gab es lediglich für bestimmte kurzlaufende LR-Top Kredite Zuschüsse von 1,0%. Jetzt gibt es den Zuschuss für Kredite bis zu einer Laufzeit von 30 Jahren. Er wird mit Abruf des Darlehens ausgezahlt. Wie er wirkt, zeigen unsere Beispiele.
Für seinen Kredit über 500000 € zu „Basis-Konditionen“ erhält Landwirt Meyer einen Zuschuss von 1,0%, sprich 5000 €. Bei einem Annuitätendarlehen mit zwei tilgungsfreien Jahren und einer Laufzeit von 20 Jahren gewährt die Bank ihm einen Zinssatz von 1,0% für 10 Jahre.
Meyer zahlt eine vierteljährliche Rate aus Zins und Tilgung in Höhe von 7597 €. Nach 10 Jahren Zinsbindung verbliebe ohne Zuschuss ein Restbetrag von 288830 € (s. Tabelle).
Reduziert der Zuschuss von 5000 € die Kreditsumme, verbleibt bei gleicher Rate hingegen nach zehn Jahren nur ein zu tilgender Betrag von 283415 €. Meyer zahlt somit an Zinsen 515 €, an Tilgung 5415 € und insgesamt 5930 € weniger als ohne Zuschuss. Die ungefähr gleiche Ersparnis bei Tilgung und Zinsen würde eine Zinssenkung um 0,075 %-Punkte auf 0,925% erzielen (s. Tab., letzte Spalte).
Meyers Nachbar hingegen ist Junglandwirt, bezieht damit einen LR-Top Kredit und bei sonst identischen Konditionen 7500 € Förderzuschuss. Der bringt ihm eine Ersparnis bei Zinsen und Tilgung von 8897 € ein, was einer Zinssenkung um ca. 0,115Prozentpunkte auf 0,885% entspricht.
Den Zuschuss könnten Sie auch z.B. für die Sondertilgung anderer Kredite mit höheren Zinsen verwenden und dadurch mehr Zinsen einsparen.