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Rote Gebiete: Kein Schadenersatz an Verpächter

Lesezeit: 1 Minuten

Pächter müssen sich keine Sorgen machen, dass sie schadenersatzpflichtig sind, wenn das gepachtete Land rotes Gebiet wird. Darauf weist Rechtsanwalt Hubertus Schmitte vom Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband hin. Denn die Ausweisung beruht nicht auf einer schuldhaften Verletzung der Pächterpflichten. Auch kann ein Landwirt alleine kaum die Nitratwerte durch Anpassung der Düngung beeinflussen. Trotz der Einschränkungen kann ein Pächter aber keine Reduzierung des Pachtzinses erwarten. Dazu müssten die Düngeauflagen zu einer nachhaltigen Ertragsminderung führen, die Pachtzahlung und Ertrag in ein „grobes Missverhältnis“ setzen – das ist derzeit noch abzuwarten. Wichtig ist aber, die Einstufung der gepachteten Fläche in neuen Pachtverträgen schriftlich festzuhalten, um Streit vorzubeugen.

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