Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

Rundfunkgebühren für Ackerbaubetrieb?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich soll nun erstmals für meinen Ackerbaubetrieb Rundfunkbeiträge bezahlen. Den Hof bewirtschafte ich seit über 20 Jahren alleine. Das Büro ist in meiner privaten Wohnung. Sonst gibt es noch eine Maschinenhalle und ein Getreidelager. Außer in meiner Wohnung sind in keinem Gebäude Rundfunkgeräte vorhanden. Muss ich die Gebühren bezahlen?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Für eine Betriebsstätte müssen Sie generell Rundfunkgebühren zahlen. Als Betriebsstätte zählen eigenständige Räume, die Sie nicht nur privat, sondern auch gewerblich nutzen. Beitragspflichtig werden diese, wenn Sie dort regelmäßig arbeiten. Für Gebäude, in denen Sie nicht regelmäßig arbeiten, fallen keine Gebühren an. Das gilt z.B. für Ihr Getreidelager.


Ob Sie in den Räumen tatsächlich Rundfunkgeräte nutzen, ist irrelevant. Es zählt allein, dass Sie die Möglichkeit haben, dort Rundfunk zu empfangen. Dass sich Ihr Büro in Ihrer Wohnung befindet, spielt ebenfalls keine Rolle. Zwar sind Betriebsstätten innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befreit. Allerdings zählt neben Ihrem Büro und dem Lager die Maschinenhalle als eigenständiger Raum zu dem Betrieb – Sie kommen um die Gebühren wohl nicht herum.


Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von der Unternehmensgröße ab. Für Kleinunternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern sind pro Monat 5,83 € fällig. Sind Sie damit nicht einverstanden, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Dann prüft der Beitragsservice, ob eine Befreiung möglich ist.


Übrigens: Für gewerbliche Kraftfahrzeuge fallen ebenfalls Gebühren an. Pro Betrieb ist nur ein Auto beitragsfrei, danach fallen pro Auto im Monat 5,83 € an. Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind hingegen beitragsfrei.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.