Aus Polen und Rumänien kommen immer weniger Saisonkräfte nach Deutschland und Abkommen mit Drittstaaten gestalten sich schwierig. Ob z.B. ein mit Georgien geplantes Abkommen zustande kommt, ist zurzeit noch unklar.
Für ukrainische Arbeitskräfte ist kein Abkommen in Aussicht. Landwirte sollten sich auch nicht auf ukrainische Dienstleister einlassen, die über Werkverträge Erntehelfer anbieten. Denn dabei handelt es sich meist um illegale Arbeitnehmerüberlassung. Wohl aber können Landwirte ukrainische Studenten für die Zeit der Semesterferien anfordern, also für Juni, Juli, August und/oder November – wobei aber zurzeit kaum Studenten verfügbar sind.
Grundsätzlich könnten Landwirte auch ukrainische Praktikanten anfordern bzw. sich vermitteln lassen. Voraussetzung ist aber, dass nicht die Arbeitsleistung sondern die Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Vordergrund steht. Dafür muss ein entsprechender Weiterbildungsplan vorliegen. Außerdem müssen die Praktikanten Deutschkenntnisse nachweisen. Der Einsatz ukrainischer Praktikanten bietet sich deshalb weniger für das Saisongeschäft an, als zur Gewinnung von Facharbeitern für eine spätere Beschäftigung.
Zusätzlich Sorge bereitet den Saisonbetrieben das Coronavirus, also dass Arbeitskräfte erkranken, unter Quarantäne geraten oder gar nicht einreisen (dürfen).
Marion von Chamier, Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft, Münster
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Aus Polen und Rumänien kommen immer weniger Saisonkräfte nach Deutschland und Abkommen mit Drittstaaten gestalten sich schwierig. Ob z.B. ein mit Georgien geplantes Abkommen zustande kommt, ist zurzeit noch unklar.
Für ukrainische Arbeitskräfte ist kein Abkommen in Aussicht. Landwirte sollten sich auch nicht auf ukrainische Dienstleister einlassen, die über Werkverträge Erntehelfer anbieten. Denn dabei handelt es sich meist um illegale Arbeitnehmerüberlassung. Wohl aber können Landwirte ukrainische Studenten für die Zeit der Semesterferien anfordern, also für Juni, Juli, August und/oder November – wobei aber zurzeit kaum Studenten verfügbar sind.
Grundsätzlich könnten Landwirte auch ukrainische Praktikanten anfordern bzw. sich vermitteln lassen. Voraussetzung ist aber, dass nicht die Arbeitsleistung sondern die Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Vordergrund steht. Dafür muss ein entsprechender Weiterbildungsplan vorliegen. Außerdem müssen die Praktikanten Deutschkenntnisse nachweisen. Der Einsatz ukrainischer Praktikanten bietet sich deshalb weniger für das Saisongeschäft an, als zur Gewinnung von Facharbeitern für eine spätere Beschäftigung.
Zusätzlich Sorge bereitet den Saisonbetrieben das Coronavirus, also dass Arbeitskräfte erkranken, unter Quarantäne geraten oder gar nicht einreisen (dürfen).
Marion von Chamier, Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft, Münster