Ferkelerzeuger Werner Seefried aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat beim Kampf um die Sicherung seines Aussiedlungsstandorts einen wichtigen Etappensieg errungen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erklärte kürzlich den Bebauungsplan der Gemeinde Gnotzheim für unwirksam (AZ: 9 N 14.2674). Das Wohngebiet sollte 20 Wohneinheiten umfassen und bis auf 150 m an Seefrieds Stall heranrücken (siehe top agrar 8/2015 S. S22).
Der VGH begründet sein Urteil mit erheblichen Abwägungsfehlern der Gemeinde. So habe die Gemeinde die Erweiterungsabsichten des Schweinehalters nicht hinreichend ermittelt und bewertet. Seefried hatte in einer Bauvoranfrage die Erweiterung seines Betriebs um 80 Abferkelplätze beantragt – und zwar bevor die Gemeinde endgültig über die Abwägung entschieden hatte.
Zudem hat die Gemeinde laut VGH das Gebot der Konfliktbewältigung verletzt. Denn es war nicht gesichert, dass das Entwässerungssystem des Wohngebiets bei Fertigstellung der Häuser vorhanden und funktionstüchtig sein wird.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die Gemeinde will nun einen geänderten Plan aufstellen.