Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

Schamloser Pächter

Lesezeit: 1 Minuten

Wir wollten einem Berufskollegen mit einem günstigen Pachtvertrag helfen. Er hatte Probleme, an Futterflächen zu kommen. Denn wegen des Biogas-Booms sind die Pachtpreise bei uns explodiert. Wir überließen ihm daher eine Fläche für 500 €/ha. Gleichzeitig schrieben wir aber in den Vertrag, dass die Pacht auf 900 €/ha steigt, sobald er die Ernte einer Biogasanlage zuführt. Zudem untersagten wir ihm eine Unterverpachtung. Kurz darauf gab der Pächter seine Viehhaltung auf und überließ die Fläche einem Biogas-Erzeuger. Dieser beauftragte wiederum einen Lohnunternehmer, die Ernte bei ihm einzusilieren. Die Rechnung dazu liegt uns vor. Dürfen wir dem Pächter nun fristlos kündigen?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wir raten davon ab, den Vertrag zu kündigen. Denn eine Unterverpachtung ist erfahrungsgemäß schwer nachzuweisen. Der Pächter könnte einwenden, dass er nur einzelne Arbeiten an den „Unterpächter“ vergab, aber nach wie vor die Entscheidungen traf.


Allerdings können Sie den höheren Pachtpreis von 900 €/ha einfordern. Denn mit der Rechnung halten Sie einen Beleg dafür in der Hand, dass die Ernte in einer Biogasanlage landete. Dies würde unserer Meinung nach auch ein Gericht so bestätigen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.