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Schenkelbrand verboten

Lesezeit: 2 Minuten

Ab dem 1. Januar ist bei Pferden das betäubungslose Aufbrennen des Brandzeichens auf die Haut verboten. Die im Tierschutzgesetz vorgesehene fünfjährige Übergangsfrist endet dann. Ab dem Beginn des nächsten Jahres ist der Heißbrand bei Fohlen nur noch bei Schmerzausschaltung erlaubt.


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Das ist allerdings nur Theorie, weil „es den Pferdezuchtverbänden im Schulterschluss mit der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) und den Pharmaunternehmen nicht gelungen ist, ein geeignetes Mittel zur Schmerzausschaltung zu finden“, schreibt das Fachmagazin „Reiter & Pferde in Westfalen“. Ob in den kommenden Jahren noch ein geeignetes Medikament gefunden wird, sei offen, heißt es.


Bis auf weiteres können die Pferde damit nur noch über den Mikrochip im Halsmuskel identifiziert werden. Der ist seit 2010 Pflicht, aber nicht absolut sicher.


„Es hat schon Fälle gegeben, bei denen der Chip nicht mehr gesendet hat und somit nicht mehr auslesbar war. Manche Pferde, die aus dem Ausland kamen und der FN zur Eintragung vorgestellt wurden, trugen zwei oder drei Mikrochips,“ erläutert Dr. Klaus Miesner von der FN.


Weil es keine internationale Gendatenbank für Pferde gebe, sei dann eine zweifelsfreie Identifizierung nicht möglich. Beim Schenkelbrand ließen sich die Tiere zumindest bis zum Zuchtverband eindeutig zurückverfolgen.

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