Kettenschenkungen können viele Steuern sparen und sind grundsätzlich erlaubt. Dennoch stellt sich das Finanzamt in solchen Fällen oft quer – besonders, wenn zwischen den Schenkungen wenig Zeit vergeht.
In einem konkreten Fall übertrug eine Mutter ihrem Sohn eine Wohnung und Anteile an Grundstücken. Noch am selben Tag schenkte dieser seiner Frau die Hälfte des ihm überlassenen Grundbesitzes. Hierbei fielen weniger Steuern an, als wenn die Mutter der Schwiegertochter direkt die Hälfte geschenkt hätte.
Denn je enger das Verhältnis der Beteiligten zueinander ist, desto höher sind die Steuerfreibeträge. Doch das Finanzamt betrachtete den Fall aus steuerlicher Sicht so, als hätte die Mutter ihrer Schwiegertochter die Hälfte des Grundbesitzes direkt – ohne den Umweg über den Sohn – übertragen. Eine entsprechend hohe Steuer war die Folge.
Doch der Bundesfinanzhof entschied anders, wie der Informationsdienst Steuern agrar berichtet. Von einer direkten Schenkung der Mutter an die Schwiegertochter sei nur dann auszugehen, wenn die Mutter ihren Sohn schriftlich verpflichtet hätte, seiner Frau einen Teil zu überschreiben. Das sei aber nicht der Fall gewesen (BFH, Az.: II R 37/11).