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Zu: „Was kostet der Naturschutz“, top agrar 4/2018, Seite 52.

Schleichende Enteignung

Lesezeit: 2 Minuten

Welche Wertverluste durch die Schutzgebietsausweisung entstehen, erfahre ich gerade am eigenen Leibe. Mein Vater hat in den 70ern ein Stück Wiese aufgeforstet. 1976 wurde es zum Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen, im Jahr 2000 zum FFH-Gebiet und 2008 zum Naturschutzgebiet. Auf alle meine Einsprüche und Schreiben an den Ministerpräsidenten, den Umweltminister und den Staatssekretär wurde mir erklärt, dass es eine milde Form des Naturschutzes sei und ich keine Nutzungseinschränkungen erfahren würde. Daraufhin kaufte ich 2012 und 2013 rund 2 ha angrenzende Flächen hinzu. 2018 wurde die Naturschutzordnung verschärft, sodass ich die Flächen nur noch sehr eingeschränkt bewirtschaften kann. Nun habe ich 7 ha von der betroffenen 18 ha-Fläche den angrenzenden Landesforsten zum Tausch angeboten. Diese erklärten mir, dass sie sich nicht verschlechtern wollen, sondern nur Flächen tauschen würden, um sich zu verbessern. Daraufhin habe ich ca. 7 ha einem Immobilienmakler angeboten. Der wies darauf hin, dass es fast unmöglich sei, Wald mit diesen starken Auflagen zu verkaufen.


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Der durchschnittliche Richtpreis von Wald liegt bei 1,15 €, bei Öd- und Unland bei 0,20 €. Nun versuche ich, über die politische Schiene etwas zu erreichen. Bislang ohne Erfolg.


Mein Eindruck ist, dass die Wertminderung durch die Schutzgebietsausweisungen einfach totgeschwiegen wird. Es kann doch nicht sein, dass die Landeigentümer allein den (durchaus nachvollziehbaren) gesellschaftlichen Wunsch nach mehr Naturschutz finanzieren. Hier muss der Staat Ausgleichsmittel zur Verfügung stellen, sonst wirkt der Naturschutz wie eine schleichende Enteignung.Dieter Meyer, 27211 Bassum, Niedersachsen

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