Ich miete von meinem Landhändler ein Beizgerät und bereite damit mein Nachbau-Saatgut selbst auf. Die Saatgut-Treuhand (STV) will dennoch, dass ich in meiner Nachbauerklärung den Landhändler als Aufbereiter angebe. Zu recht?
Nein. Wenn Sie die Aufbereitung selbst vornehmen, gibt es keinen Anlass, einen Aufbereiter zu benennen. Im Streitfall mit der STV sollten Sie aber belegen können, dass Sie das Beizgerät gemietet und die Beize gekauft haben.
Halten Sie also zu beidem einen Zahlungsbeleg bereit. Zudem brauchen Sie für die Bedienung eines Beizgerätes den Sachkundenachweis Pflanzenschutz.