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Selbstbeteiligung an Wildschaden?

Lesezeit: 1 Minuten

Unser Bürgermeister kennt einige Jäger gut von seinem Stammtisch und wollte sich bei diesen wohl beliebt machen. Er beschloss, dass Landwirte bei Wildschäden eine „Selbstbeteiligung“ von 100 € pro Fall zu tragen hätten. Dies wolle er in der Gemeindesatzung so regeln. Ich hatte im letzten Jahr fünf Schadensfälle, bin also auf 500 € sitzen geblieben. Meine Beschwerden dagegen sitzt er einfach aus. Darf der Bürgermeister so vorgehen?


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Nein. Durch Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen verursachte Schäden haben laut Bundesjagdgesetz die Jagdgenossen dem betroffenen Landwirt anteilig zu ersetzen. In der Regel übertragen sie diese Ersatzpflicht vertraglich auf den Jagdpächter. Beteiligte an diesem Vertrag sind Genossenschaft und Pächter. Daher können auch nur diese den Vertrag ändern. Was in der Satzung der Gemeinde steht, ist unerheblich. Sie haben daher Anspruch darauf, dass Ihnen der Jagdpächter die 500 € noch auszahlt.

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