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Selten mit AFP finanziert

Lesezeit: 5 Minuten

Wenige Landwirte finanzieren Schleppschuhverteiler, Hacken oder Güllebehälter über das AFP. Beim Stallbau steigen die Anforderungen für Veredler. top agrar zeigt die wichtigsten Trends.


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Nicht nur beim Stallbau gibt es aus dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Zuschüsse. Auch beim Güllelagerbau und der Anschaffung umweltfreundlicher Technik für den Ackerbau greift das AFP kräftig unter die Arme. Interessant scheint das aber nur für die wenigsten Betriebe, wie unsere aktuelle Umfrage bei den Ministerien und Förderstellen zeigt.


20% Zuschuss gibt es beim Kauf von „sparsamen“ Pflanzenschutzgeräten und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung (mit Sensor oder GPS) oder zur emissionsarmen Wirtschaftsdüngerausbringung (s. Übers.1). Trotzdem schafften z.B. 2018 gerade einmal acht Landwirte Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung mit AFP-Zuschuss an. Und auch die Anschaffung von Schleppschuhverteiler und Co. finanzierten 2019 nur rund 190 Betriebe über das AFP (s. Übers. 2).


Landesprogramm schlägt AFP


Zum Vergleich: NRW bezuschusste 2019 insgesamt 335 Geräte zur bodennahen Ausbringung und Injektion von Gülle und Co. über ein eigenes Programm. Vom Landesprogramm profitierten in NRW demnach fast doppelt so viele wie vom AFP-Zuschuss aller Länder (s. Übers. 2).


Auch bei der Förderung zur Minderung von Emissionen der Güllelagerung sind die Landesprogramme erfolgreicher als das AFP: Niedersachsen zahlte 2019 „seinen“ Zuschuss für den Bau von 335 Güllelagern, über das AFP bezuschussten die Länder 39 Behälter. NRW förderte 2019 das Nachrüsten von 195 Behältern. Über das AFP wurde das Nachrüsten bisher ausschließlich einmal 2018 bezuschusst.


Zum Erhalt der AFP-Förderung ist das Güllelager mit Zeltdach oder Betondecke abzudecken. In Niedersachsen reicht beim AFP auch eine Schwimmfolie, in NRW nur ausnahmsweise, wenn dies baulich nicht anders möglich ist. Zudem werden mindestens acht, teils neun Monate Lagerkapazität gefordert (s. Übers. 1). Niedersachsen verlangt für den „Landeszuschuss“ zum Neubau eine höhere als die gesetzlich vorgeschriebene Lagerkapazität, aber keine feste Abdeckung.


NRW und Niedersachsen zahlen deutlich höhere Zuschüsse als die Länder über das AFP (s. Übers. 1). Womöglich reichen letztere den Landwirten nicht aus, damit sich die Anschaffung umweltschonender Technik oder der zusätzliche Bau von Güllelagern lohnt.


Stallbau im Süden


Während die Förderung ohne AFP in Sachen Gülle vorwiegend in den Veredelungshochburgen NRW und Niedersachsen lief, wurden die meisten AFP-Stallbauförderungen im Süden genehmigt. Und das, obwohl Bayern 2017 die Basisförderung strich und nur noch Ausgaben bis 400000 € pro Vorhaben bezuschusste. 2020 steigt diese Grenze auf 800000 € (s. Übers. 1 und 3).


2019 wurden ca. 700 Ställe bezuschusst. Davon waren 57 Schweine- und 428 Rinderställe (Details s. Übers. 3). Hier zeigt sich die Unsicherheit und Schwierigkeit der Schweinehalter, an eine Baugenehmigung zu kommen.


Es zeigt sich aber auch, dass die Basisförderung mit ihren Bedingungen offensichtlich völlig unattraktiv für Veredler ist: 2019 erhielt kein Schweinehalter eine Basisförderung, 2018 zwei.


Die meisten Rinderhalter förderte Bayern, 132 (2018) bzw. 70 (2019) davon bei der Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung. Im Rest des Bundesgebiets wurde der Umstellungszuschuss kaum in Anspruch genommen, wie auch der zusätzliche Zuschuss zur Förderung der Umstellung von Einzel- zu Gruppenhaltung bei Sauen (s. Übers. 1 und 3).


Sieben Bundesländer bieten neben der Premium- auch die Basisförderung an (Details siehe Übersicht 1). Um diese zu erhalten, müssen die Viehhalter bestimmte bauliche Anforderungen einhalten. Baden-Württemberg fordert zudem u.a., dass Mastschweine und Ferkel 20% mehr Fläche haben als gesetzlich vorgeschrieben. Premiumförderung bieten alle Länder an, aber mit verschiedenen Fördersätzen. Den vollen 40%-Zuschuss für Schweine- und Rinderhalter gewähren sieben Länder. Für die Premiumförderung müssen Betriebe nicht nur die Basisanforderungen erfüllen, sondern z.B. Milchvieh Auslauf gewähren oder mindestens 20% mehr Fläche für Schweine zur Verfügung stellen als gesetzlich vorgeschrieben. Baden-Württemberg verlangt u.a. nochmals größere und ausgestaltetere Buchten für Mastschweine und Ferkel. Hessen verlangt bei der Premiumförderung des Neubaus von Sauenställen die Einhaltung baulicher Vorgaben für ökologische Tierhaltung. Sachsen-Anhalt genehmigt Anträge an Sauenhalter nur, wenn das Ministerium den betreffenden Stall als zukunftsfähig erachtet.


Höhere Anforderungen


2020 steigen die Anforderungen für Schweinehalter. Vorher waren drei verschiedene Beschäftigungsmaterialien für die Schweine ausreichend, jetzt sind schon für die Basisförderung jederzeit organisches Material wie Stroh sowie Raufutterraufen bereitzustellen. Bei der Premiumförderung müssen die Schweine zudem über Schalen- oder Beckentränken aus einer offenen Fläche saufen können. Diese Anforderungen erhöhen die Baukosten des Güllesystems und führen u.a. zu höheren Arbeitserledigungskosten. Die Fördersätze beim AFP bleiben konstant, gleichen die gestiegenen Kosten somit nicht aus.


Neun Bundesländer zahlen an Junglandwirte einen Zuschuss von 10%. Fünf Bundesländer schließen Betriebe, die bereits viele Tiere halten, von der AFP-Förderung aus. Zudem verlangen fast alle Bundesländer, dass die Betriebe maximal zwei Großvieheinheiten pro Hektar halten. Sechs Länder fordern, dass der Tierhalter mehr als die für die meisten Betriebe geltenden sechs Monate Güllelagerkapazität vorhält – selbst wenn er keine Extra-Förderung für ein Güllelager beantragt. Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen verlangen bei Stallbauinvestitionen zudem, dass bereits bestehende Güllelager mit einer festen Abdeckung, mindestens einer 20 cm dicken Strohschicht abzudecken sind. Hessen verlangt mindestens eine Schwimmfolie.


johanna.garbert@topagrar.com

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