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Sind Sattelanhänger und Dollyachse von der Steuer befreit?

Lesezeit: 2 Minuten

Für landwirtschaftliche Transporte nutze ich ein Gespann aus Dollyachse und Sattelanhänger. Die Kombi ist auf 40 km/h zugelassen, hat TÜV und fährt seit 2015 mit grüner Nummer. Damit ist sie von der Kraftfahrzeug (Kfz)-Steuer befreit.


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Dieses Jahr wollte ich mit dem Gespann zwei Monate für eine Biogasanlage gewerblich fahren. Für die Zeit meldete ich das Gespann beim Hauptzollamt an. Dies wirft mir nun vor, dass ich seit vier Jahren zu Unrecht die Steuerbefreiung hätte. Jetzt soll ich 1800 € nachzahlen. Ist das rechtens?


Dieses Jahr wollte ich mit dem Gespann zwei Monate für eine Biogasanlage gewerblich fahren. Für die Zeit meldete ich das Gespann beim Hauptzollamt an. Dies wirft mir nun vor, dass ich seit vier Jahren zu Unrecht die Steuerbefreiung hätte. Jetzt soll ich 1800 € nachzahlen. Ist das rechtens?


Das Hauptzollamt ist im Recht. Sie müssen für das Gespann Kfz-Steuer bezahlen. Das Kfz-Steuergesetz sieht für einige Fahrzeuge, die zu bestimmten land- oder forstwirtschaftlichen (luf) Zwecken genutzt werden, eine Steuerbefreiung vor. Begünstigt sind hier Zugmaschinen, Anhänger und diverse Sonderfahrzeuge. Sattelzugmaschinen und Sattelanhänger sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.


Die Dollyachse wiederum ist vom Fahrzeugtyp ein Starrdeichselanhänger und bei luf Verwendung von der Kfz-Steuer befreit.


Tipp: Wenn Sie den Sattelauflieger fest mit der Dollyachse verbinden, entsteht steuerlich eine neue Fahrzeugeinheit, die als Starrdeichselanhänger durchgeht. Dann wäre eine Steuerbefreiung möglich. Bevor Sie Ihr Gespann so umbauen, sollten Sie mit dem Hauptzollamt sprechen, ob das so in Ordnung geht. Auch der TÜV muss das neue Fahrzeug noch einmal neu abnehmen, damit Sie die entsprechenden Fahrzeugpapiere erhalten. Heinz Haarlammert,


Polizeihauptkommissar a.D.,


Ladbergen

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