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So behalten Sie die Güllekosten im Griff

Lesezeit: 9 Minuten

Schweinehalter haben mit hohen Kosten der Gülleverwertung zu kämpfen. Wir zeigen, wie diese trotz der drohenden weiteren Verschärfung der Düngeregeln nicht explodieren.


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Schweinehalter mit wenig Fläche können in viehintensiven Regionen einen Teil ihrer Nährstoffmengen nur überbetrieblich verwerten. Dafür fallen hohe Kosten an. Anhand von Beispielbetrieben haben wir untersucht, wie es gelingen kann, die immer schärferen Auflagen der Düngeverordnung umzusetzen, ohne diese Kosten noch weiter zu erhöhen.


Übersicht 1 zeigt beispielhaft den Nährstoffanfall eines typischen Schweinemästers. Die Annahmen: Der Mäster hat 2000 Plätze und erzielt 850 g Tageszunahmen. Er bewirtschaftet 80 ha, davon CCM mit einem Ertragsniveau von 145 dt/ha, Winterweizen mit 90 dt pro ha, Triticale und Wintergerste mit je 85 dt/ha. Daher wird für Phosphor von einem Entzug von 70 kg P/ha ausgegangen. Übersicht 2 zeigt den N-Anfall beispielhaft für einen Ferkelerzeuger. Er hält 350 Sauen, verkauft 28 Ferkel pro Sau und Jahr und baut bis auf die Triticale das gleiche wie der Mäster an. Hinsichtlich des Ertragsniveaus und des Phosphorentzuges gelten die gleichen Annahmen wie beim Mäster.


Die Übersichten zeigen: Vor der Novelle der Düngeverordnung 2017 musste der Mäster 37 kg N/ha, sprich 530 m³ Gülle, der Sauenhalter 45 kg N pro ha und damit 370 m³ Gülle abgeben, um einen zu hohen Phosphor-Überschuss nach Nährstoffvergleich zu vermeiden. Mineralisch düngen durften beide reichlich mit bis zu 88 kg bzw. 97 kg/ha Stickstoff.


Die Düngeverordnung 2017 gibt höhere Ausscheidewerte vor und gleichzeitig nicht mehr 30%, sondern nur noch 20% Stall- und Lagerverluste. Zudem sinkt der erlaubte Überschuss von 60 auf 50 kg N/ha und von 20 auf 10 kg P/ha. Füttert der Mäster weiter N/P-reduziert, muss er jetzt deutlich mehr Gülle abgeben, um nicht die 170 kg N/ha aus Gülle zu übersteigen. Die 945 m³ exportierte Gülle entlasten die Stickstoffbilanz um 65 kg N/ha. Daher kann er noch bis zu 66 kg N/ha mineralisch düngen und theoretisch Phosphor zufügen oder die hohe Versorgung seiner Böden mit Phosphor reduzieren.


Deutlich günstiger wäre es, wenn er seine Fütterung von N/P- auf stark N/P-reduziert umstellt. Denn durch die Fütterungsumstellung muss er sein Stickstoffkonto nur noch um 43 kg N pro ha entlasten, um die Grenze von 170 kg N/ha aus Gülle einzuhalten. Somit reichen 630 statt der 945 m³ Gülleexport. Dem Ferkelerzeuger ergeht es ähnlich: Füttert er wie gewohnt, muss er 570 m³ Gülle abgeben, ist dann immer noch an der Phosphorgrenze und kann mit maximal 61 kg N/ha deutlich weniger mineralisch düngen als zuvor. Stellt er seine Fütterung auf stark N/P-reduziert um, reichen 480 m³ Gülleexport.


Verschärfung ab April 2020


Im nächsten Jahr sind weitere Änderungen der Düngeverordnung geplant. Voraussichtlich fällt der Nährstoffvergleich samt der erlaubten N- und P-Überschüsse weg. Stattdessen müssen alle Betriebe dann so düngen, dass sie den nach Düngebedarfsermittlung errechneten N- und P-Bedarf nicht überschreiten. Damit ändert sich die Betrachtungsweise: Es zählen nicht länger die Nährstoffe, die unter Beachtung von Verlusten auf den Acker kommen und ihm wieder entzogen werden.


Stattdessen gilt es, den Nährstoffbedarf zu ermitteln und davon die im Boden vorhandenen Nährstoffe abzuziehen. Somit sind nicht wie zuvor Ausbringverluste, sondern direkt nur der Ammoniumstickstoffanteil in der Gülle anzurechnen. Denn nur der ist im Jahr der Ausbringung pflanzenverfügbar. Dieser Anteil beträgt nach geltender Düngeverordnung mindestens 60% und nach den Plänen zur Düngeverordnung 2020 mindestens 70% vom Gesamt-N der Gülle. Sind die tatsächlich ermittelten Anteile höher, sind diese anzusetzen. Die N-Nachlieferung aus der Gülledüngung des Vorjahres ist pauschal mit 10% der ausgebrachten Menge anzurechen und vom Bedarf abzuziehen.


Was bleibt: es dürfen nur 170 kg Gesamt-N/ha aus Gülle und Co. ausgebracht werden. Um das weiterhin einzuhalten, exportiert in den Beispielen der Mäster wie zuvor 630 m³, der Ferkelerzeuger 480 m³ Gülle. Allerdings können dann beide mit maximal 31 bzw. 28 kg N/ha deutlich weniger mineralisch düngen als bislang, um nicht mehr als den Düngebedarf zu decken.


20% Unterdüngung


Die wohl deutlichste Einschränkung soll in den roten, mit Nitrat belasteten Gebieten gelten. Dort dürfen Sie die Kulturen nur noch bis 20% unter N-Bedarf düngen. Bisher ist geplant, dass diese Regelung im Durchschnitt aller Flächen eines Betriebes und nicht schlagbezogen einzuhalten ist. In den Rechenbeispielen hieße das, dass der Mäster bei unveränderter Fütterung 805 m³ Gülle exportieren müsste und der Ferkelerzeuger 650 m³. Trotzdem könnten beide so gut wie keinen Mineraldünger ausbringen, um nicht den Pflanzenbedarf zu überfüllen.


Würden die Betriebe in Absprache mit ihren Fütterungsberatern hingegen auf eine sehr stark N/P-reduzierte Fütterung umstellen, gelänge beiden, die Gülleexporte auf gleichem Niveau zu halten. Der Mäster könnte also weiterhin „nur“ 630 m³ und der Sauenhalter 480 m³ Gülle überbetrieblich verwerten und trotzdem die „strengeren“ Grenzen einhalten. Im Gegensatz zum Ferkelerzeuger hätte der Mäster dadurch auch etwas mehr Spielraum für mineralische Düngung und könnte im Schnitt der Flächen zumindest 16 kg N/ha mineralisch düngen. Was diese bei der Futterumstellung beachten sollten und wie die Betriebe möglichst viel Ertrag aus der organischen Düngung holen können, lesen Sie in den Kästen auf S. 42.


Kosten der Gülleverwertung


Übersicht 3 zeigt, mit welchen Kosten für die Gülleverwertung beide Betriebe je nach gewähltem Verarbeitungsverfahren rechnen müssen. Dabei zeigen die mit S1 bezeichneten Säulen die Kosten, die nach Düngeverordnung 2017 sowie nach Düngeverordnung 2020 außerhalb der roten Gebiete anfallen, wenn die Betriebe stark N/P-reduziert füttern. Die S2-Säulen zeigen die Kosten der Betriebe in den roten Gebieten, wenn diese auf sehr stark N/P-reduzierte Fütterung umstellen.


Für den Mastbetrieb empfiehlt sich, entweder die Rohgülle abzugeben oder diese vorher mit einer Pressschnecke zu bearbeiten. Dabei muss er mit rund 20000 € Kosten pro Jahr rechnen. Der Ferkelerzeuger sollte entweder Rohgülle abgeben oder könnte vorher per Sinkschicht-Verfahren die Gülle trennen und die feste Phase abgeben. Er muss mit 17000 – 18000 € pro Jahr an Kosten kalkulieren.


Für die überbetriebliche Verwertung der Rohgülle wurden Kosten von 15 € pro m³ unterstellt. Oft muss nach der Behandlung der Gülle auch ein Teil der flüssigen Phase exportiert werden. Auch dafür wurde mit 15 €/m³ kalkuliert. Die feste Phase wird hingegen annahmegemäß kostenlos abgenommen. Für die Ausbringung der Wirtschaftsdünger auf eigener Fläche wurden 4 €/m³ angesetzt.


Weitere Details zu Möglichkeiten und Kosten der Gülleseparation lesen Sie im aktuellen top agrar Ratgeber „Wirtschaftsdünger“ und in top agrar 3/2014, S. S 14.


Mehr Mineraldünger?


Die Kalkulationen zeigen: Nach Düngeverordnung 2020, wie sie zurzeit geplant ist, sollten die Beispielbetriebe kaum Mineraldünger einsetzen, wenn sie in einem roten Gebiet wirtschaften. So können sie ihre Kosten minimieren.


Entscheiden sie sich, höhere Mengen mineralisch zu düngen, würden die Kosten der Gülleverwertung inklusive der Kosten für den Ersatz durch Mineraldünger deutlich ansteigen, wie Übersicht 4 zeigt. Je nach gewähltem Gülleverfahren muss der Mäster bei einer Düngung mit 30 statt 8 kg N/ha bei stark N/P-reduzierter Fütterung mit Mehrkosten von 6000 bis 6500 € rechnen. Hat er auf sehr stark N/P-reduzierte Fütterung umgestellt, muss er immer noch mit Mehrkosten von rund 4000 € kalkulieren, der Sauenhalter mit 4500 bis 5500 € pro Jahr.


Für die Betriebe im Beispiel aber auch für Sie gilt daher: Kalkulieren Sie vorher, ob der erwartbare Mehrerlös im Ackerbau durch den Einsatz von Mineraldünger die zusätzlichen Kosten der Gülleverwertung sowie der Kosten für den Ersatz von Gülle durch Mineraldünger übersteigt. Nur dann lohnt es, mehr mineralischen statt organischen Dünger im Betrieb einzusetzen.


Weniger Tiere?


Übersicht 5 zeigt, wie viel Geld den Beispielbetrieben aus dem Betriebszweig „Schweinehaltung“ ungefähr zur Deckung ihrer Fixkosten bleibt. Dabei ist jeweils unterstellt, dass die Betriebe die diskutierten Strategien anwenden. Das heißt, dass sie momentan stark N/P-reduziert füttern und das auch nach der weiteren Verschärfung der Düngeverordnung im nächsten Jahr außerhalb der roten Gebiete tun, während sie in den roten Gebieten auf sehr stark N/P-reduzierte Fütterung umstellen. Gleichzeitig reduzieren sie den Mineraldüngereinsatz und können so die Grenzen auch nach Düngeverordnung 2020 einhalten, ohne dass sich die Gülleverwertungskosten merklich erhöhen.


Wählen sie dann das kostengünstigste Verfahren zur Güllebehandlung, bleiben dem Mäster unter Düngeverordnung 2017 und 2020 rund 120000 €, dem Ferkelerzeuger rund 170000 € zur Deckung der Fixkosten. Die Güllekosten summieren sich dabei auf ca. 20000 € für den Mäster und ca. 17000 € für den Ferkelerzeuger.


Daran haben die Kosten der überbetrieblichen Gülleverwertung einen großen Anteil. Würden die Betriebe ihre Tiere so weit abstocken, dass sie ihre komplette Gülle auf eigenen Flächen verwerten könnten, würden diese Kosten entfallen. Sie müssten dann lediglich die Kosten für die Ausbringung der Rohgülle auf den eigenen Flächen tragen.


Das wäre der Fall, wenn der Mäster 1402 Schweine/Jahr und der Ferkelerzeuger 95 Sauen weniger hielten. Gleichzeitig würde sich jedoch der erwirtschaftete Deckungsbeitrag verringern. Auch, wenn man die gesparte Arbeit gegen rechnet, ergibt sich ein deutlicher Verlust durch die Abstockung.


So fehlen dem Mäster ca. 17000 €, dem Ferkelerzeuger rund 20000 €. Das heißt: Trotz der hohen Kosten der überbetrieblichen Gülleverwertung lohnt sich für die Betriebe das Abstocken ihres Tierbestandes zur Verringerung oder sogar kompletten Vermeidung dieser Kosten nicht.


Lohnen könnte sich eine solche Strategie ausschließlich, wenn sie eine zusätzliche Vergütung für die Verringerung der gehaltenen Tiere bekommen würden. Weniger Tiere in bestehenden Ställen bedeutet im Gegenzug mehr Platz pro Tier. Nur, wenn die Betriebe sich das über die Teilnahme an einem Tierwohlprogramm bezahlen lassen, lohnt eine Abstockung des Tierbestandes.


johanna.garbert@topagrar.com

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