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So checken Sie Ihre Inventarversicherung

Lesezeit: 7 Minuten

Sie haben jahrelang nicht mehr in Ihre Inventarversicherung geschaut? Dann sollten Sie das nachholen, denn bei dieser Police hat sich in den letzten Jahren viel getan!


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Unser Versicherungsexperte Heiko Taube hat die wichtigsten Fragen für die Prüfung Ihrer Inventarversicherung zusammengestellt.


Inventarwert


Die Ermittlung des Inventarwertes ist das A&O der Inventarversicherung. Wie funktioniert die Berechnung heutzutage?


Antwort: Versicherer ermitteln den Inventarwert des Betriebes heute meist pauschal, und zwar aus den Daten zur Acker- und Waldfläche sowie den Tierplätzen bzw. der Tierzahl. Manche Versicherungen weisen dann zusätzlich noch einen Wert als Versicherungssumme (VS) aus. Bei einem Betrieb von 75 ha LF und 1200 Schweinemastplätzen z.B. könnte die Versicherungssumme sich wie folgt zusammensetzen:


75 hax4000 €/ha = 300000 € und 1200 Plätzex150 €/Platz = 180000 € ergibt eine Versicherungssumme von 480000 € für Ernte, Wirtschaftsvorräte, Betriebseinrichtungen/Maschinen und Tiere.


Entscheidend dabei ist, dass die Angaben zur Fläche und zu den Tieren stimmen, dann besteht kein Risiko von Unterversicherung. Insgesamt ist diese pauschale Wertermittlung unkomplizierter als die früher gängige Einzelwertermittlung des Inventars und passt meist gut für dynamisch wachsende Betriebe im Vollerwerb.


einzelWertermittlung


Gibt es Betriebe, für die die Einzelwertermittlung dennoch geeignet ist?


Antwort: Ja. Für Betriebe, die z.B. Maschinengemeinschaften bzw. Kooperationen mit anderen Betrieben haben oder den Ackerbau in Lohn betreiben, sind die Versicherungssummen und -prämien der pauschalen Wertermittlung womöglich zu hoch. Sie fahren u.U. günstiger mit der Einzelwertermittlung. Wegen der schwer zu ermittelnden Werte besteht aber das Risiko von Unterversicherung.


Maschinen


Zurück zur pauschalen Wertermittlung: Ist das komplette Inventar abgesichert?


Antwort: Nicht ganz. Selbstfahrende, nicht zulassungspflichtige Maschinen müssen Sie separat und mit eigener Versicherungssumme in den Vertrag aufnehmen. Für hochwertige Maschinen, wie z.B. Häcksler, Mähdrescher und Spritzen, sollten Sie dabei prüfen, ob diese statt über die Inventar- besser über eine Kfz- oder Maschinenversicherung abgesichert werden, die zusätzlich z.B. Unfälle oder Diebstähle absichert. Der Schlepper ist grundsätzlich gut über die Kfz-Police abgesichert. Schlepperanbauteile, wie z.B. Frontlader, GPS-Geräte und Doppelbereifung, sollten Sie aber zusätzlich in die Inventarversicherung aufnehmen. Ansonsten sind diese nicht versichert, wenn sie abgebaut z.B. in der Scheune untergebracht sind. Auch spezielles Inventar wie z.B. Folientunnel müssen Sie per Einzelvereinbarung absichern.


Ausnahmen


Es ist sinnvoll, bestimmte Inventargegenstände aus der Police zu nehmen?


Antwort: Landwirte könnten vielfach Mais- und Rübenflächen aus der Police nehmen, da für diese Fläche in der Regel keine Maschinen und Geräte vorhanden sind. Eine solche Vereinbarung sollten Sie schriftlich treffen.


Sublimits


Was gilt für Feldmieten, Großballenlager und Feldscheunen-Inventar?


Antwort: Für derartiges Inventar geben die Versicherer oft ein Sublimit von 5000 oder 10000 € vor. Für die eingefahrene Ernte kann das passen. Falls Sie Maschinen in der Feldscheune unterstellen, sind höhere Limits besser!


Stalltechnik


Was gilt für feste Gebäudebestandteile?


Antwort: Technik wie Aufstallung, Fütterungstechnik und Belüftung gehören zum Gebäude und sollten über die Gebäudeversicherung versichert und in der Police explizit aufgelistet werden.


Inventarveränderungen


Die sog. Vorsorgeklausel bewirkt, dass Änderungen im Inventar abgesichert sind. Worauf kommt es dabei an?


Antwort: Die Vorsorgeklausel sichert Änderungen im Laufe eines Versicherungsjahres ab. Das bedeutet auch, dass Sie Änderungen bei Flächen und Tierzahlen umgehend melden müssen! Achten Sie darauf, in welchem Maße Veränderungen abgesichert sind. Manche Policen sichern nur Änderungen von bis zu 5% der Versicherungssumme oder Fläche bzw. Tierplatzzahlen ab, andere bis zu 20%. Dynamisch wachsende Betriebe sollten den höheren Wert wählen.


Schäden


Welche Schäden genau sollte die Inventarpolice versichern?


Antwort: Jede Inventarpolice (i.d.R. gegen Feuer) sichert die Sachschäden an der Substanz und die Kostenschäden wie Aufräumungs- und Abbruchkosten etc. ab. Kurz gesagt: den Ersatz des Inventars zuzgl. Entsorgung. Landwirte sollten aber unbedingt auch das Betriebsunterbrechungsrisiko absichern. Denn die größten Schäden entstehen aus entgangenen Deckungsbeiträgen und Mehraufwendungen aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Als Haftungszeitraum sollten Sie dabei mind. zwölf, besser 24 Monate wählen. Denn oft verzögern vor allem behördliche Auflagen die Wiederaufnahme des Betriebes.


Aufräumschäden


In welcher Höhe sollten Landwirte die Aufräumschäden u.ä. versichern?


Antwort: Aufräum- und Abbruchkosten, Dekontaminationskosten, behördliche Mehrkosten, Sachverständigenkosten u.ä. sollten Sie unbedingt absichern, und zwar am besten in Höhe der Versicherungssumme oder unbegrenzt. Eine begrenzende Höchstentschädigung könnte im Schadenfall zu wenig sein. ▶


Neuwert


Wird im Schadenfall der Neu- oder Zeitwert entschädigt?


Antwort: Bei pauschaler Wertermittlung entschädigen die Versicherer den Neuwert. Aber aufgepasst: Viele Versicherer entschädigen zum Neuwert, solange Sie die Einrichtung in Gebrauch haben und diese warten. Andere Unternehmen entschädigen aber nur solange zum Neuwert bis der Zeitwert der Betriebseinrichtung nicht unter 50 oder 40% rutscht. Falls Sie im Schadenfall vollständig wiederherstellen wollen, sollten Sie deshalb eine uneingeschränkte Neuwertentschädigung wählen.


Schadenersatz


Wie läuft die Entschädigung konkret?


Antwort: Bei Schäden an Ernte und Wirtschaftsvorräten sowie beim Tierbestand entschädigt die Versicherung sofort. Eine Einteilung in Zeit- und Neuwertentschädigung gibt es dabei nicht. Bei Betriebseinrichtungen dagegen zahlt die Versicherung nur den Zeitwert sofort und ohne Verwendungsnachweis. Den kompletten Neuwert bekommt der Landwirt erst, wenn er eine Ersatzbeschaffung getätigt hat, die aber nicht baugleich mit der alten sein muss.


Unterversicherung


Welche Bedeutung hat die Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht?


Antwort: Der Unterversicherungsverzicht garantiert, dass die Versicherung den Versicherungswert des geschädigten Inventars ohne Abzüge oder Unterdeckung ersetzt – und zwar mindestens bis zur Höhe der Versicherungssumme. Voraussetzung ist, dass die gemeldeten Flächen und Tierplätze dem Flächenverzeichnis bzw. der Hit-Datenbank entsprechen! Problematisch wird es nur, wenn die Versicherungssumme trotz korrekter (Nach-)Meldungen zu niedrig angesetzt ist und unter dem tatsächlichen Wert liegt. Liegt die Versicherungssumme eines Betriebes z.B. bei 480000 € (siehe oben) und beträgt  die Schadenhöhe aber 600000 €, würde der volle Betrag nur dann entschädigt, wenn die Versicherung unbegrenzten Unterversicherungsverzicht zugesagt hat. Um sicher zu gehen, vereinbaren Sie am besten unbegrenzten Unterversicherungsverzicht.


Sicherheitsvorschriften


Welche Folgen haben Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften?


Antwort: Halten Sie die vertraglichen Vorschriften, wie z.B. die Sicherheitsabständen von abgestellten Maschinen zu leichtentzündliche Stoffen oder das Verbot von Heu- und Strohlagerung außen am Gebäude, nicht ein, kürzt die Versicherung im Schadenfall die Leistung oder streicht sie sogar komplett.


Zugepachtete Hofstellen


Was gilt für zugepachtete Hofstellen?


Antwort: Verpächter und Pächter sollten darauf achten, dass ihre Inventarversicherung ausdrücklich das in ihrem Eigentum stehende Inventar versichert, egal wo es sich befindet.


Betriebsteilungen


Was sollten Landwirte bei Betriebsteilungen beachten?


Antwort: Landwirte sollten alle Betriebe (also landw. Betrieb, KG oder GbR usw.) im Versicherungsvertrag aufführen und einen Summenausgleich zwischen den einzelnen Betriebszweigen vereinbaren. Dann betrachtet der Versicherer im Schadenfall alle Betriebszweige gemeinsam und ermöglicht einen Ausgleich zwischen den Verträgen.


GEbäudepolice


Sollten Landwirte die Inventarpolice beim Gebäudeversicherer abschließen?


Antwort: Unbedingt! So sind die Versicherungspolicen gut aufeinander abgestimmt. Ansonsten kommt es im Schadenfall schnell zu Ungereimtheiten z.B. bei Stalleinrichtung, Elektrotechnik, Lüftung, Getreidetechnik, Silos. Und wenn Sie die Versicherung wechseln, wechseln Sie mit beiden Verträgen.


Kosten


Wie teuer darf die Police sein?


Antwort: Die Prämien sind oft nur schwer zu vergleichen. Die ungefähren Kosten für eine Inventarpolice gegen Feuer mit Feuer-Betriebsunterbrechung betragen zwischen 1,00 bis 1,50 € pro 1000 € Versicherungssumme.


anne.schulze-vohren@topagrar.com

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