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So funktioniert das Elterngeld

Lesezeit: 3 Minuten

Basiselterngeld:

Das Basiselterngeld beträgt 65% vom durchschnittlichen Monatseinkommen vor der Geburt. Dabei liegt der Höchstbetrag für das vorgeburtliche Einkommen bei 2770 € pro Monat, sodass Mütter bzw. Väter maximal 1800 € Basiselterngeld pro Lebensmonat des Kindes bekommen (65% von 2770 €). Das Mindestelterngeld liegt bei 300 € (Sockelbetrag). Ein Elternteil kann max. zwölf Monate Basiselterngeld beanspruchen. Wenn zudem der Partner die zwei Partnermonate in Anspruch nimmt, können die Eltern gemeinsam maximal 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Erzielen Mutter oder Vater während des Elterngeldbezuges Einkommen, schmälert dieses unmittelbar das Basiselterngeld.


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Elterngeld Plus:

Beim Elterngeld Plus können Mütter bzw. Väter einen Monat Basiselterngeld in zwei Monate Elterngeld Plus umwandeln. Sie können damit den Bezugszeitraum verdoppeln und maximal 24 Monate oder mit Partnermonaten 28 Monate Elterngeld Plus beziehen. Die Höhe des Elterngeld Plus ist aber maximal halb so hoch wie das individuelle Basiselterngeld ohne Zuverdienst, mindestens also 150 € und höchstens 900 € pro Lebensmonat des Kindes. Es berechnet sich aber ansonsten wie das Basiselterngeld. Dadurch ist beim Elterngeld Plus ein Hinzuverdienst während des Elterngeldbezuges oft ohne jede Elterngeldeinbuße möglich. In jedem Fall aber bekommen Eltern mit Zuverdienst beim Elterngeld Plus insgesamt mehr Elterngeld ausgezahlt als beim Basiselterngeld.


Kombinieren:

Eltern können das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus miteinander kombinieren. So nehmen Mütter und Väter in Monaten ohne Zuverdienst oft das Basiselterngeld in Anspruch, in Monaten mit Zuverdienst dann das Elterngeld Plus.


Voraussetzungen:

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, wenn sie die Arbeitszeit auf maximal 30 Wochenstunden reduzieren. Außerdem sollte das Einkommen in den Elterngeldbezugsmonaten geringer sein als das durchschnittliche Monatseinkommen vor der Geburt des Kindes.


Partnermonate:

Maximal 14 bzw. 28 Monate Elterngeld gibt es nur dann, wenn Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen. Der Vater (oder ggf. die Mutter) muss dafür beim Basiselterngeld mindestens zwei Partnermonate und beim Elterngeld Plus mindestens vier Partnermonate in Anspruch nehmen. Die Partnermonate können innerhalb eines bestimmten Zeitraumes frei gewählt werden, sie können also auch gesplittet werden. Eltern sollten dabei die Lebensmonate des Kindes auswählen, in denen die voraussichtlich geringsten Einnahmen anfallen.


Einkommen vor der Geburt:

Entscheidend für die Höhe des Elterngeldes ist das durchschnittliche Monatseinkommen vor der Geburt des Kindes. Bei Arbeitnehmern zählt das Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes. Bei Landwirten und anderen Selbstständigen zählt i.d.R. das Einkommen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt. Bei Müttern oder Vätern, die Einkommen aus Selbstständigkeit und aus einer Arbeitnehmertätigkeit haben, zählt das Kalenderjahr vor der Geburt. Der Einkommensnachweis erfolgt durch Lohnabrechnungen bei Arbeitnehmern und bei Selbstständigen per Steuerbescheid oder einem entsprechendem Nachweis.


Einkommen im Bezugszeitraum:

Erzielen Eltern während des Bezuges von Elterngeld Einkommen, wird dieses bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Dabei wird das durchschnittliche Einkommen im Elterngeldbezugszeitraum angerechnet. Für die Ermittlung werden bei Arbeitnehmern die Lohnabrechnungen herangezogen. Landwirte und andere Selbstständige müssen ebenfalls nach dem Zuflussprinzip das Einkommen in den jeweiligen Lebensmonaten nachweisen, oft zunächst mit einer Prognose. Abschließend müssen sie dann mindestens eine Einnahme-Überschuss-Rechnung vorlegen.

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