D ie gewerbliche Immobilienfirma,die für die steuerfreie Reinvestition benötigt wird,können Sie als Landwirt entweder allein oder z.B.mit einem Familienangehörigen gründen.Das funktioniert folgendermaßen: Der Eigentümer (Landwirt)gründet mit einem seiner Kinder,seinem Ehegatten oder allein eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).Das Mindestkapital beträgt derzeit 50 000 DM, davon müssen wenigstens 25 000 DM tatsächlich eingezahlt werden. Die Gründung der GmbH muss notariell erfolgen.Gegenstand dieser GmbH ist lediglich die Verwaltung und Geschäftsführung der noch zu gründenden Kommanditgesellschaft (KG).Zum Geschäftsführer der GmbH kann der Landwirt selbst berufen werden. Sodann gründet derselbe Landwirt mit der GmbH die schon erwähnte KG.Gegenstand dieser Gesellschaft ist die Vermietung und Verwaltung von Immobilien und/oder Vermögenswerten jeglicher Art. Es wird vereinbart,dass die GmbH als einziger persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär)der KG beitritt und auch zur Geschäftsführung und Vertretung der KG berechtigt und verpflichtet ist.Alleiniger Kommanditist ist der Landwirt selbst. Eine Beteiligung der GmbH am Kapital und Vermögen der KG ist nicht zweckmäßig.Die Gründung dieser GmbH &Co.KG ist erst nach Eintragung in das Handelsregister abgeschlossen. Obwohl diese KG handels-und steuerrechtlich als Personen-Handelsgesellschaft zu behandeln ist,wird sie durch die Beteiligung und die Geschäftsführung der GmbH als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform steuerlich zum Gewerbebetrieb.Denn die GmbH gibt der KG das gewerbliche Gepräge ,und zwar auch dann,wenn die KG selbst nicht im klassischen Sinne gewerblich tätig ist.
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