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topagrar-Serie Riester

So läuft die Auszahlung

Lesezeit: 3 Minuten

Wann und wie Sie sich Ihre Riesterrente auszahlen lassen, können Sie gestalten. Prüfen Sie, welche Möglichkeit für Sie, auch aus steuerlicher Sicht, am günstigsten ist.


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Ihre Riesterrente steht Ihnen in der Regel mit Beginn der Altersrente zu und wird ein Leben lang monatlich ausgezahlt. Dabei müssen Sie die Riesterrente mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuern. Haben Sie immer oder auch zeitweise mehr eingezahlt als den jährlichen Höchstbetrag, müssen Sie aber den Teil der Rente, der aus ungeförderten Beiträgen resultiert, nur mit dem geringeren Ertragsanteil versteuern.


Schon mit 60 oder 62 Jahren?

Wenn Sie in Ihrem Vertrag eine flexible Abrufphase vereinbart haben, können Sie sich die Riesterrente auch schon vor Beginn der Altersrente auszahlen lassen. Wurde der Vertrag 2011 oder früher abgeschlossen, können Sie die Auszahlung der Riesterrente ab dem 60. Lebensjahr beantragen. Bei späterem Vertragsbeginn, ist eine Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr möglich. Das zeigt auch die Übersicht 1. Bei früherer Auszahlung fällt die Zusatzrente wegen der fehlenden Einzahlungsjahre jedoch geringer aus.


Ein Beispiel: Ein heute 62-jähriger Landwirt hat ab 2002, also 16 Jahre lang, immer den Höchstbetrag in seinen Riestervertrag eingezahlt und mit Eigenbeitrag, Zulagen und Zinsen ein Kapital von ca. 28000 € angespart. Bei Auszahlung mit 62 Jahren beträgt seine Riesterrente ca. 82 € im Monat. Würde er aber weiter Beiträge einzahlen, stünde ihm mit 65 Jahren eine Riesterrente von monatlich ca. 115 € und mit 67 Jahren von ca. 131 €/Monat zu.


Einmalzahlung?

Zu Beginn der Auszahlungsphase können Sie sich bis zu 30% des Gesamtkapitals als Einmalzahlung auszahlen lassen. Das schmälert jedoch die zukünftige Rente. Außerdem müssen Sie das Kapital dann auch auf einen Schlag voll versteuern. Bei einer Einmalzahlung von mehreren tausend Euro kann durch die Progression Ihr Steuersatz deutlich steigen. Versuchen Sie die Auszahlung deshalb in Ihr erstes volles Rentenjahr zu schieben. Bei den meisten sinkt im Ruhestand das Einkommen und damit der Steuersatz.


Wenn die monatliche Riesterrente einen bestimmten Betrag nicht überschreitet, können Sie sich auch das gesamte Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen, ohne die Riesterförderung zu verlieren. Im Jahr 2018 liegt die Grenze für eine solche Kleinstbetragsrente bei 30,45 € pro Monat. Das entspricht je nach Riesterprodukt einem Vertragsguthaben von rund 10000 €. Die Komplettauszahlung der Minirente müssen Sie ebenfalls voll versteuern. Für Auszahlungen ab 2018 gibt es aber eine Ermäßigung. Es wird die sogenannte „Fünftelregelung“ angewendet: Die Auszahlung wird zwar voll besteuert, aber zur Berechnung des Steuersatzes wird nur ein Fünftel des Betrages herangezogen.


Übrigens: Wer kurz vor der Rentenphase steht, erhält von seinem Anbieter ein Auszahlungsangebot. Sind die Bedingungen schlecht, können Sie das Angebot theoretisch ablehnen und andere Angebote einholen. Lohnenswert wäre das evt. bei Bank- oder Fondssparplänen. In der Praxis gibt es aber nur wenige Gesellschaften, die das Ersparte fremder Riesterkunden verrenten.


Neu ab 2018:

Jedes neue Riesterprodukt muss ab 2018 ein Wahlrecht enthalten, mit dem Riestersparer wählen können, ob sie bei einer Kleinstbetragsrente die Abfindung zu Beginn der Auszahlungsphase erhalten möchten oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Der Vorteil der späteren Auszahlung liegt darin, dass die Einkünfte im ersten Jahr des vollen Rentenbezugs üblicherweise geringer sind und die Steuerlast entsprechend geringer ausfällt.


Außerdem gibt es ab 2018 eine Verbesserung für Personen, die im Rentenalter auf die Grundsicherung angewiesen sind. Bislang wurde die Riesterrente voll auf die Grundsicherung dieser Personen angerechnet. Künftig gibt es einen monatlichen Freibetrag von 100 € pro Monat. Bei Zusatzrenten von monatlich über 100 € bleiben 30% des übersteigenden Betrages anrechnungsfrei, höchstens jedoch 202 €. -sv-

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