Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

So retten Sie Ihre Pauschalierung

Lesezeit: 6 Minuten

Die Bundesregierung verschärft die Spielregeln für die Pauschalierung. Wer nicht per Gesetz in die Regelbesteuerung gedrückt werden will, muss jetzt handeln.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

E s ist ein Paukenschlag mit Ansage: Landwirte, die mehr als 600000 € Umsatz pro Wirtschaftsjahr erzielen, dürfen ab dem 1.1.2022 nicht mehr pauschalieren. Außerdem will die Bundesregierung den Pauschalierungssatz jedes Jahr neu auf den Prüfstand stellen und bei Bedarf nachschärfen. Derzeit liegt dieser bei 10,7%.


Dass die Große Koalition eine neue Stopplinie zieht, kommt nicht überraschend. Brüssel kritisiert seit Jahren, dass sich in Deutschland zu viele Betriebe mit der pauschalen Methode der regulären Besteuerung entziehen. Aktuell sind es 65%. Dabei sei die Pauschalierung lediglich für kleinere Betriebe gedacht, um diesen den Aufwand bei einer Regelbesteuerung zu ersparen.


Mittlerweile hat die EU Deutschland sogar vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Quasi in letzter Minute versucht die Regierung mit den neuen Regeln die EU milde zu stimmen, um so einem Showdown vor dem Kadi aus dem Weg zu gehen. Und hinter vorgehaltener Hand heißt es in Berlin, dass ihr das mit dem Schritt gelingen könne – auch wenn es bislang noch keine Reaktion aus Brüssel gibt.


Für die betroffenen Betriebe ergeben sich – unabhängig vom politischen Hick-Hack – konkrete Fragen und Herausforderungen. Auf den nächsten Seiten haben wir daher alles zusammengetragen, was Sie jetzt wissen müssen.


Betroffene


Wie viele Betriebe sind betroffen?


Antwort: Ca. 20000 Landwirte kommen Jahr für Jahr auf einen Umsatz von mehr als 600000 € (netto). Jeder zweite aus dieser Gruppe versteuert seine Umsätze schon mit den Regelsätzen (19% bzw. 7%). Der neue Grenzverlauf wird somit rein rechnerisch für 10000 Betriebe zu einer Herausforderung.


Umsatz


Was zählt zum Umsatz?


Antwort: Umsatz ist die Summe aller Einnahmen aus Ihren Verkäufen und Dienstleistungen (Erlöse). Für die 600000-€-Grenze ist der Gesamtumsatz jeweils aus dem vorangegangenen Kalenderjahr entscheidend. Da die Neuregelung ab dem 1.1.2022 gilt, kommt es bereits auf die Höhe der Umsätze aus dem Jahr 2021 an. Wichtig:


  • Es zählt der Nettoumsatz. Die Umsatzsteuer in Höhe von 10,7% bleibt daher außen vor.
  • In die Berechnung fließen auch Erlöse ein, die Sie außerhalb Ihres Betriebes erzielen. Dazu zählen zum Beispiel auch Einnahmen aus Solarstrom- oder Biogasanlagen.
  • Steuerfreie Umsätze gehören nicht dazu. Das sind z.B. Erlöse aus dem Verkauf von Ackerland sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
  • Direktzahlungen und Förderungen müssen Sie auch nicht berücksichtigen.


Methoden


Regelbesteuerung versus Pauschalierung: Wo sind die Unterschiede?


Antwort: Als Regelbesteuerer stellen Sie für die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse Ihren Käufern 7% Umsatzsteuer in Rechnung. Für einige Produkte werden 19% fällig. Die Umsatzsteuer dürfen Sie aber nicht behalten. Sie müssen diese stattdessen auf Heller und Pfennig an das Finanzamt weiterleiten. Im Gegenzug erhalten Sie die Umsatzsteuer, die Sie bei Einkäufen und für Dienstleistungen (z.B. Lohnunternehmer) gezahlt haben, vom Fiskus zurück. Dieser Vorgang wird auch Vorsteuererstattung genannt.


Die Regelbesteuerung ist im Vergleich zur Pauschalierung mit Mehraufwand verbunden. So müssen Sie:


  • vierteljährlich beim Finanzamt eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Darin geben Sie Ihre voraussichtlich abzuführende Umsatzsteuer abzüglich der voraussichtlichen zu zahlenden Vorsteuer an. Wenn die Summe mehr als 7500 €/Jahr beträgt, sind Sie zu einer monatlichen Abgabe verpflichtet.
  • die angemeldeten Beträge vierteljährlich bzw. jeden Monat an das Finanzamt überweisen.
  • eine zusammenfassende Jahreserklärung abgeben.


Wenn Sie die Arbeiten an einen Steuerberater vergeben, erledigt dieser das meiste für Sie. Kosten: rund 500 bis 1000 €/Jahr. Trotz der professionellen Hilfe, sollten Sie Ihren eigenen Aufwand nicht unterschätzen. So muss die Buchführung pünktlich vierteljährlich bzw. monatlich eingereicht werden. Außerdem müssen die Rechnungen, die Sie erhalten, den strengen Anforderungen für den Vorsteuerabzug genügen.


Um Land- und Forstwirten diesen Aufwand zu ersparen, dürfen diese pauschalieren. Als Pauschalierer stellen Sie Ihrem Käufer 10,7% in Rechnung, die Sie behalten dürfen und nicht an das Finanzamt abführen müssen. Im Gegenzug erhalten Sie keine Vorsteuer zurück. Der Staat geht davon aus, dass sich Ihre Umsatzsteuereinnahmen aus den Verkäufen (10,7%) mit Ihren Umsatzsteuerausgaben die Waage halten.


Vor- und Nachteile


Wer fährt mit welcher Methode besser?


Antwort: Wer mehr Vorsteuer zahlt, als seine Umsatzsteuerpauschale (10,7%) ausmacht, sollte in die Regelbesteuerung wechseln. In der Praxis trifft das oft auf Betriebe mit einer geringen Wertschöpfung zu: z.B. extensiv geführte Ackerbaubetriebe, Höfe mit einem hohen Anteil an Lohnarbeiten und Waldbauern. Interessant ist die reguläre Versteuerung auch für alle, bei denen im kommenden Jahr größere Investitionen anstehen. Denn dann erhalten Sie die Vorsteuer zurück. Sie können sich bei einem Wechsel sogar die Vorsteuer aus zurückliegenden Jahren erstatten lassen. Mehr dazu auf der Seite 44.


Für Ackerbauern mit Sonderkulturen und viehhaltende Landwirte ist die Pauschalierung hingegen oft die bessere Wahl. So kann der Pauschalierungsvorteil bis zu 6 €/Mastschwein betragen.


Methodenwechsel


Was muss ich bei einem Wechsel beachten?


Antwort: Sie dürfen nicht beliebig zwischen den beiden Steuermethoden hin- und herspringen. Wenn Sie sich für die Regelbesteuerung freiwillig entscheiden, sind Sie daran mindestens fünf Jahre lang gebunden. Nach Ablauf der Frist – sofern Sie die neue Umsatzgrenze unterschreiten – ist der Weg zurück wieder frei. Überschreiten Sie hingegen die neue Umsatzgrenze und werden in die Regelbesteuerung zwangsrekrutiert, gilt die Fünf-Jahres-Frist für Sie nicht. Sobald Sie in einem Jahr die 600000-€-Grenze wieder unterschreiten, steht der Pauschalierung im Jahr darauf nichts mehr im Wege.


Stolperfallen


Sollte ich den Umsatz gezielt steuern?


Antwort: Dazu ein Beispiel: Ackerbauer Max Ludwig erwirtschaftet im Kalenderjahr 2021 einen Umsatz von mehr als 600000 €. Daher muss er in 2022 seine Umsätze regulär versteuern. Im gleichen Jahr unterschreitet er aber wieder die Grenze. In 2023 darf er deshalb pauschale Sätze in Rechnung stellen. Ludwig könnte auf die Idee kommen, im jeweiligen Pauschalierungsjahr zwei Ernten und im Jahr der Regelbesteuerung keine zu verkaufen. Auf den ersten Blick lohnt sich das. Denn im Pauschalierungsjahr kann er so für zwei Ernten 10,7% Umsatzsteuer kassieren, ohne diese abführen zu müssen. Beachten Sie aber:


  • Halten Sie auch die Marktentwicklung im Blick. Sonst wird aus einem vermeintlichen Steuervorteil, ein finanzieller Nachteil.
  • Sie müssen bei jedem Wechsel die Vorsteuerberichtigung beachten. Die im Jahr der Regelbesteuerung erhaltene Vorsteuer müssen Sie bspw. anteilig zurückzahlen, wenn Sie die Ernte im Jahr der Pauschalierung verkaufen (siehe Vorsteuerberichtigung rechts).


Auswege


Welche Alternativen gibt es noch?


Antwort: Wenn für Sie die Regelbesteuerung nicht in Frage kommt, dann sollten Sie:


  • Betriebsteile ausgliedern,
  • eine Bruchteilsgemeinschaft oder
  • eine Tierhaltungsgemeinschaft gründen.


Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie auf der nächsten Seite.


diethard.rolink@topagrar.com


diethard.rolink@topagrar.com


diethard.rolink@topagrar.com


Hinweis: Redaktionsschluss war am 10.12.2020. Danach mussten Bundestag und -rat noch abschließend über die Pauschalierung entscheiden. Den aktuellen Stand finden Sie auf: www.topagrar.com/pauschalierung2021

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.