Einen Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und dem Pauschalieren dürfen Sie nicht nach Belieben vornehmen. Grundsätzlich können Sie einen Wechsel bis zum 10. Januar eines Jahres für das Kalenderjahr davor beantragen.
Wechseln Sie von der Pauschalierung zur Regelbesteuerung, sind Sie fünf Jahre lang daran gebunden. Nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist können Sie bis zum 10.1. des Folgejahres bei Ihrem Finanzamt einen Antrag stellen, um wieder pauschalieren zu dürfen.
Wollen Sie – z.B. wegen größerer Investitionen – noch länger als fünf Jahre optieren, läuft die Regelbesteuerung weiter; erst wenn Sie die Abwahl erklären, endet sie wieder.