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So wird das Aufstiegs-BAföG richtig genutzt

Ab dem 1. August 2020 können z.B. Fachschüler und angehende Meister vom verbesserten Aufstiegs-BAföG profitieren. Worauf Sie jetzt achten müssen.

Lesezeit: 4 Minuten

Bis zu 892 €/Monat Zuschuss zum Lebensunterhalt, der nicht wie bislang zur Hälfte zurückgezahlt werden muss – das neue Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) kann sich sehen lassen. Hinzu kommt: Fortbildungsteilnehmer erhalten höhere Zuschüsse, um die Kosten der Fortbildung besser stemmen zu können.

Das Aufstiegs-BAföG fördert berufliche Voll- und Teilzeitfortbildungen, die auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach Berufsbildungsgesetz oder einen vergleichbaren Abschluss vorbereiten, auch Fernlehrgänge sowie mediengestützte Lehrgänge. Fördern lassen kann sich jeder mit abgeschlossener Berufsausbildung, gegebenenfalls auch Abiturienten mit Berufspraxis, Studienabbrecher oder Bachelor-Absolventen. Das Alter spielt dabei keine Rolle. Welche Fördermöglichkeiten das Aufstiegs-BAföG ab August im Einzelnen bietet, zeigt unsere Übersicht.

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Jetzt Vollzuschuss

Von der Verbesserung des Unterhaltsbeitrages profitieren z.B. Teilnehmer an Meisterkursen in Vollzeit und v.a. die Schüler der ein- und zweijährigen Fachschulen im Bereich Landwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft. Bislang waren die Fachschüler mit dem Schüler-BAföG meist gut bedient. Nur dann, wenn das Schüler-BAföG aufgrund der Altersgrenze oder des zu hohen Elterneinkommens nicht in Frage kam, war das Aufstiegs-BAföG eine Alternative.

Mit der Umgestaltung des Unterhaltsbeitrages zu einem Vollzuschuss fällt das Aufstiegs-BAföG jetzt immer deutlich höher aus als das Schüler-BAföG: Wer noch über die Eltern krankenversichert ist, bekommt einen Zuschuss von 783 €/Monat, wer selbst krankenversichert ist 892 €/Monat. Ob ein Schüler noch bei den Eltern wohnt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

Ebenfalls wichtig: Es gibt einen Vermögensfreibetrag von 45000 €, der weit über dem des Schüler-BAföGs liegt. Und der Unterhaltsbeitrag fließt unabhängig vom Elterneinkommen.

450 €-Job Anrechnungsfrei

Wohl angerechnet wird das Einkommen des Fortbildungsteilnehmers, wobei es einen Freibetrag von 290 €/Monat gibt, der nicht angerechnet wird. Dies entspricht nach Abzug von Sozialpauschale und Werbungskosten einem 450 €-Job. Ein Einkommen oberhalb des Freibetrages mindert jedoch das Aufstiegs-BAföG. Wie gerechnet wird, zeigt folgendes Beispiel, berechnet von Ludger Beeke, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband in Coesfeld:

Eine 25-jährige Fachschülerin bezieht 10000 €/Jahr aus der Beteiligung an einer PV-Anlage. Nach Abzug der Sozialpauschale (hier 37,7%) und des Freibetrages von 290 € pro Monat ergibt sich für sie ein monatlicher Anrechnungsbetrag von 229 €. Zieht man diesen von ihrem monatlichen Bedarfssatz von 892 € ab, verbleibt der selbst krankenversicherten Fachschülerin ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von 663 €.

Übrigens: Bei verheirateten Fortbildungsteilnehmern kann auch das Einkommen des Ehepartners zur Kürzung des Unterhaltsbeitrages führen.

50% Zuschuss zu den Kosten

Weiterer Bestandteil des Aufstiegs-BAföGs ist die Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie des Meisterprojektes mit dem Maßnahmebeitrag. Dieser fließt für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen und ist unabhängig von Einkommen und Vermögen.

Förderfähig sind z.B. Meisterfortbildungen in Landwirtschaft, Gartenbau, Hauswirtschaft, Agrarservice sowie z.B. für Pferde- und Forstwirte, aber auch Fortbildungen für Fachagrarwirte u.a.

Der Zuschuss für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie für das Meisterprojekt steigt ab August von bislang 40 auf 50%, für den Rest bleibt es bei einem zinsgünstigen Darlehen. Wer die Prüfung erfolgreich abschließt, dem erlässt der Staat zukünftig 50% statt bislang 40% des Darlehens. Im Ergebnis zahlen Fortbildungsteilnehmer somit nur 25% der Fortbildungskosten.

Und wer innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen gründet oder übernimmt, dem wird das Darlehen ggf. ganz erlassen. Davon können ggf. auch Hofübernehmer profitieren.

Je nach Bundesland gibt es auch noch einen Bonus für die bestandene Meisterprüfung, z.B. 1000 € in Niedersachsen oder 2000 € in Rheinland-Pfalz.

Jetzt beantragen

Alleinerziehenden mit Kindern steht zusätzlich ein Kinderbetreuungszuschuss zu. Dieser steigt von bislang 130 auf jetzt 150 € pro Monat und wird pauschal und ebenfalls unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgezahlt.

Anträge für das Aufstiegs-BAföG sollten Sie möglichst vor Beginn der Fortbildung stellen. Die Leistungen werden dann ab Beginn des Monats gewährt, in dem der Lehrgang beginnt. Bei verspäteter Antragstellung fließt die Förderung ab Beginn des Antragsmonats. Und wer derzeit schon Aufstiegs-BAföG für eine laufende Maßnahme bezieht, bekommt ab August automatisch die verbesserte Förderung.

Fachschüler, die im ersten Jahr Schüler-BAföG bezogen haben, können für das zweite Jahr meist leicht zum Aufstiegs-BAföG wechseln. Einen schon gestellten Antrag auf Schüler-BAföG können sie, soweit kein rechtskräftiger Bescheid vorliegt, ggf. zurückziehen und dann Aufstiegs-BAföG beantragen.

Weitere Hinweise zum Antrag, den zuständigen Stellen etc. gibt es unter www.aufstiegs-bafoeg.de und der Hotline unter Tel.: 0800 6223634.

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