Auch, wenn Sie Ihre EEG-2012-Solaranlage verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben, darf Ihr Netzbetreiber nicht 100%, sondern nur 20% der EEG-Vergütung für den Zeitraum ab dem 1.8.2014 bis zur verspäteten Meldung zurückverlangen. Vorausgesetzt, Sie haben die Kalenderjahresmeldung in jedem Jahr pünktlich getätigt. Das entschied die Clearingstelle EEG. Bisher galt die geringere Kürzung nur für Anlagen, die nach August 2014 ans Netz gingen.
Verlangen Sie daher jetzt die zu viel gezahlten Erstattungen mit Verweis auf die Entscheidung zurück, empfiehlt Rechtsanwalt Helmut Loibl aus Regensburg.
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Auch, wenn Sie Ihre EEG-2012-Solaranlage verspätet bei der Bundesnetzagentur gemeldet haben, darf Ihr Netzbetreiber nicht 100%, sondern nur 20% der EEG-Vergütung für den Zeitraum ab dem 1.8.2014 bis zur verspäteten Meldung zurückverlangen. Vorausgesetzt, Sie haben die Kalenderjahresmeldung in jedem Jahr pünktlich getätigt. Das entschied die Clearingstelle EEG. Bisher galt die geringere Kürzung nur für Anlagen, die nach August 2014 ans Netz gingen.
Verlangen Sie daher jetzt die zu viel gezahlten Erstattungen mit Verweis auf die Entscheidung zurück, empfiehlt Rechtsanwalt Helmut Loibl aus Regensburg.