Es ist und bleibt ein Rätsel: Trotz Protest von Bundesregierung und Deutschem Bauernverband hält sich die EU-Kommission in ihrer Dauergrünland-Leitlinie nicht nur sehr eng an das EuGH-Urteil. Im Wege der Auslegung dehnt sie es überraschend und nicht nachvollziehbar sogar noch weiter aus. Folge: Die 5-Jahres-Regel erfasst auch aus der Produktion genommene begrünte Ackerflächen. Die Dauergrünlanddefinition ist damit alles andere als praxistauglich und auch aus ökologischer Sicht kontraproduktiv.
Viele Landwirte, die feuchte Ecken im Acker aus der Produktion nahmen oder extensiv bewirtschafteten, haben zum Antrag 2015 aus Angst vor dem Verlust des wertvollen Ackerstatus notgedrungen zum Pflug gegriffen. Katastrophal vor allem in Wasserschutzgebieten, wo der langjährige extensive Ackergrasanbau hilft, Nitrateinträge zu vermindern.
Nun hat Brüssel den Teilnehmern an Naturschutzprogrammen mit der Grünlandleitlinie aber nur zum Teil geholfen: Der Ackerstatus wird nur Landwirten garantiert, die an ELER-Programmen teilnehmen. Bei anderen Naturschutzprogrammen muss sich der Landwirt selbst um eine Aussage des jeweiligen Länderministeriums bemühen - und hinterher so viel Vertrauen aufbringen, sich darauf zu verlassen. Ein hohes Risiko, wie viele finden. Und damit ein herber Rückschlag für den Naturschutz. Gesa Harms