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Aus dem Heft

Standpunkt - Die Statusfrage für alle klären!

Lesezeit: 2 Minuten

Es ist und bleibt ein Rätsel: Trotz Protest von Bundesregierung und Deutschem Bauernverband hält sich die EU-Kommission in ihrer Dauergrünland-Leitlinie nicht nur sehr eng an das EuGH-Urteil. Im Wege der Auslegung dehnt sie es überraschend und nicht nachvollziehbar sogar noch weiter aus. Folge: Die 5-Jahres-Regel erfasst auch aus der Produktion genommene begrünte Ackerflächen. Die Dauergrünlanddefinition ist damit alles andere als praxistauglich und auch aus ökologischer Sicht kontraproduktiv.


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Viele Landwirte, die feuchte Ecken im Acker aus der Produktion nahmen oder extensiv bewirtschafteten, haben zum Antrag 2015 aus Angst vor dem Verlust des wertvollen Ackerstatus notgedrungen zum Pflug ge­griffen. Katastrophal vor allem in Wasserschutzgebieten, wo der langjährige extensive Ackergrasanbau hilft, Nitrateinträge zu vermindern.


Nun hat Brüssel den Teilnehmern an Naturschutz­programmen mit der Grünlandleitlinie aber nur zum Teil geholfen: Der Ackerstatus wird nur Landwirten garantiert, die an ELER-Programmen teilnehmen. Bei anderen Naturschutzprogrammen muss sich der Landwirt selbst um eine Aussage des jeweiligen Länderministeriums bemühen - und hinterher so viel Vertrauen aufbringen, sich darauf zu verlassen. Ein hohes Risiko, wie viele finden. Und damit ein herber Rückschlag für den Naturschutz. Gesa Harms

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