Geht es nach den strengen Vorgaben der Wasser-Rahmenricht-linie sind noch einige Anstrengungen beim Wasserschutz erforderlich. Ob das aber vor allem ordnungsrechtlich mit Verschärfungen bei der Düngeverordnung oder der Anordnung von Gewässerrandstreifen umgesetzt werden sollte, ist fraglich.
Besser wäre es, zunächst die Möglichkeiten des kooperativen Gewässerschutzes voll auszuschöpfen. Die Praxis zeigt, dass der Gewässerschutz am besten funktioniert, wenn Landwirte sich freiwillig einbringen und mit allen anderen Beteiligten vor Ort gemeinsam Gewässerschutz betreiben. Dabei geht es um spezielle Projekte und Beratungsangebote zum Gewässerschutz sowie die Ausschöpfung der Agrarumweltprogramme und anderer Fördermöglichkeiten.
Und warum nicht auch vermehrt Naturschutz- und Kompensationsmaßnahmen ans Wasser legen? Diese Möglichkeiten sollten weiter forciert und genutzt werden.
Es muss aber auch die Frage erlaubt sein, ob das Ziel der WRRL – Trinkwasserqualität in allen Gewässern bis 2027 – für bestimmte Regionen nicht zu hoch gegriffen ist. Die WRRL bietet ja für Gebiete, in denen die Umsetzung einen unverhältnismäßig hohen wirtschaftlichen Aufwand verlangt, die Möglichkeit, weniger strenge Umweltziele zu definieren. Auch darüber sollten die Verantwortlichen beizeiten nachdenken.
Anne Schulze Vohren, top agrar-Redaktion