Auf einer meiner Flächen befindet sich eine Quelle. Wie wirkt sich dieser Umstand auf den Wert dieser Fläche im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens aus? Erhöht das die Chancen, dass ich dieses Grundstück bei der Neuverteilung behalten kann?
Befindet sich auf einem Grundstück, das Teil des Flurbereinigungsgebietes ist, eine Quelle, so ist das bei der Bestimmung des Grundstückswertes zu berücksichtigen. Ob die Quelle die Fläche auf- oder abwertet, muss im Einzelfall genau geprüft werden. Handelt es sich um eine Mineralquelle, ist nach § 45 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz die Zustimmung des Eigentümers notwendig, wenn Veränderungen vorgenommen werden sollen.