Für Nutzungsbeschränkungen in den gefährdeten Gebieten und der ASP-Kernzone haben Sie einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. In Brandenburg müssen Sie einen Antrag bei den Landkreisen einreichen. Dort geben Sie Ihre entstandenen Nachteile sowie die Höhe Ihrer Schäden und Aufwände an.
Ein Formblatt für den Antrag gibt es noch nicht.
Unter https://service.brandenburg.de/lis/detail.phpid=235359 finden Sie anerkannte Gutachter. Die Gutachterkosten bekommen Sie ersetzt. Bereiten Sie den Termin mit dem Gutachter vor: Halten Sie Fotos, Anbaupläne, Verträge, Lieferscheine etc. bereit, die Ihre Schäden belegen. Weitere Schäden sind:
Verspätete/keine Winterweizenaussaat
Änderung der Fruchtfolge (z.B. Sommerung statt Winterung)
Auswirkungen auf Direktzahlungen/Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (z.B. keine Zwischenfrucht gedrillt, Blühstreifen nicht gemulcht)
Keine Mais-/Grasernte: Futterzukauf mit zusätzlichen Transportkosten
Wirtschaftsdünger nicht ausgebracht
Ertragsminderung durch fehlende Maßnahmen (z.B. Pflanzenschutz)
Die Dauer des Entschädigungsverfahrens ist nicht absehbar.
Achtung: Teilen Sie den Landwirtschaftsämtern spätestens 15 Arbeitstage nach Anordnung von Nutzungsverboten mit, dass Sie aufgrund höherer Gewalt die landwirtschaftliche Nutzung nicht ununterbrochen vornehmen können. Anderenfalls ist es möglich, dass Ihnen als Beihilfeempfänger Sanktionen drohen.
RA Dr. Thomas Hänsch, Geiersberger Glas & Partner, Rostock
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Für Nutzungsbeschränkungen in den gefährdeten Gebieten und der ASP-Kernzone haben Sie einen Anspruch auf staatliche Entschädigung. In Brandenburg müssen Sie einen Antrag bei den Landkreisen einreichen. Dort geben Sie Ihre entstandenen Nachteile sowie die Höhe Ihrer Schäden und Aufwände an.
Ein Formblatt für den Antrag gibt es noch nicht.
Unter https://service.brandenburg.de/lis/detail.phpid=235359 finden Sie anerkannte Gutachter. Die Gutachterkosten bekommen Sie ersetzt. Bereiten Sie den Termin mit dem Gutachter vor: Halten Sie Fotos, Anbaupläne, Verträge, Lieferscheine etc. bereit, die Ihre Schäden belegen. Weitere Schäden sind:
Verspätete/keine Winterweizenaussaat
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Keine Mais-/Grasernte: Futterzukauf mit zusätzlichen Transportkosten
Wirtschaftsdünger nicht ausgebracht
Ertragsminderung durch fehlende Maßnahmen (z.B. Pflanzenschutz)
Die Dauer des Entschädigungsverfahrens ist nicht absehbar.
Achtung: Teilen Sie den Landwirtschaftsämtern spätestens 15 Arbeitstage nach Anordnung von Nutzungsverboten mit, dass Sie aufgrund höherer Gewalt die landwirtschaftliche Nutzung nicht ununterbrochen vornehmen können. Anderenfalls ist es möglich, dass Ihnen als Beihilfeempfänger Sanktionen drohen.
RA Dr. Thomas Hänsch, Geiersberger Glas & Partner, Rostock