Verkaufen Sie innerhalb von 20 Jahren nach Betriebsübergabe hofeszugehörige Grundstücke, können Ihre Geschwister nach Höfeordnung Abfindungsergänzungsansprüche geltend machen. Übertragen Sie diesen zur Abgeltung der Ansprüche Grundstücke, fällt dabei jedoch Grunderwerbsteuer an.
Im konkreten Fall hatte der Sohn den Hof geerbt, die Tochter erhielt zunächst nach den Grundsätzen der Höfeordnung eine Barabfindung. Fünf Jahre später vereinbarten die Geschwister: Falls der Erbe Hofflächen als Bauland verkauft, verzichtet die Schwester auf einen möglichen Anspruch zur Nachabfindung und erhält im Gegenzug ein Baugrundstück. Weitere zwei Jahre später übertrug der Bruder ihr das Grundstück. Um die Grunderwerbsteuer kam sie aber nicht herum.
Tipp: In solchen Fällen lohnt es sich, eine Schenkung in Betracht zu ziehen, denn hier gilt ein Freibetrag von z.B. 20000 € für Schenkungen zwischen Geschwistern (Bundesfinanzhof, Az.: II R 23/14).