Ihrem Finanzamt müssen Sie ab sofort die Steuererklärung und die dazugehörigen Daten elektronisch übermitteln (Elster). Auch wenn Ihre Einnahmen pro Jahr weniger als 17500 € betragen, sind Sie verpflichtet, den amtlichen Vordruck „EÜR“ zu verwenden (Schreiben des BMF, Az.: IV C 6 - S 2142/16/10001/011).
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