Wer sich Geld von der Familie für seinen Betrieb leiht und keine Zin-sen vereinbart, muss mit einer unangenehmen Überraschung rechnen: Die Finanzämter gehen grundsätzlich davon aus, dass in solchen Darlehen ein fiktiver Zinsanteil enthalten ist. Deshalb dürfen Sie nicht den gesamten Betrag als Betriebskredit ansetzen. Den theoretischen Zinsanteil müssen Sie sogar versteuern – und zwar mit 5,5%. Dieser Zinssatz liegt zwar über dem derzeitigen Niveau. Der Bundesfinanzhof sieht darin aber kein Problem. Daher darf die Finanzverwaltung den umstrittenen Zinssatz weiter anwenden.
Beispiel: Sie leihen sich von Ihren Eltern für den Kauf eines Betriebsautos 10000 €. Einen Zinsatz vereinbaren Sie nicht. Innerhalb von vier Jahren müssen Sie die Summe zurückzahlen. In Ihrer Buchführung verbuchen Sie den Betrag mit 10000 €. Aus Sicht des Finanzamtes hat der Kredit aber erst zum Ende der Laufzeit von vier Jahren einen Wert von 10000 €. Daher zinsen die Beamten den Betrag mit 5,5% auf rund 8072 € ab. Die Differenz von 1928 € müssen Sie als Gewinn versteuern. Im Gegenzug dürfen Sie einen fiktiven Zinsaufwand in gleicher Höhe verteilt auf die Laufzeit absetzen. Ihre Liquidität könnte dennoch in den ersten Jahren durch die Abzinsung beeinträchtigt werden.
Tipp: Der Fiskus zinst Ihren Kredit nur ab, wenn die Laufzeit mehr als zwölf Monate beträgt. Wollen Sie den Betrag auf mehrere Jahre verteilt zurückzahlen, vereinbaren Sie einen Zins, um eine Abzinsung zu vermeiden. Dieser sollte mind. 0,5% betragen, das hält der Bundesfinanzhof für ausreichend (Az.: VI R 62/15).