Wenn Sie Zuschüsse aus der Bauernmilliarde erhalten bzw. erhalten haben, dann müssen Sie diese versteuern. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Sie erfassen den Zuschuss als Betriebseinnahme und erhöhen damit den Gewinn im entsprechenden Wirtschaftsjahr. Im Gegenzug steht ihnen die volle Abschreibung der gekauften Maschine in den nächsten Jahren zu.3
Sie kürzen die Anschaffungskosten der Maschine um den Zuschuss. Dann müssen Sie Ihren Gewinn zwar nicht erhöhen. Sie können dann aber in den kommenden Jahren weniger Abschreibung geltend machen.4
Erzielen Sie derzeit Verluste, lohnt es sich, den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme zu verbuchen. Wenn Sie Gewinne erwirtschaften, kann es sich auszahlen, den Zuschuss von den Anschaffungskosten abzuziehen und die geringere zukünftige Abschreibung in Kauf zu nehmen.
Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt-KG, Münster
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Sie erfassen den Zuschuss als Betriebseinnahme und erhöhen damit den Gewinn im entsprechenden Wirtschaftsjahr. Im Gegenzug steht ihnen die volle Abschreibung der gekauften Maschine in den nächsten Jahren zu.3
Sie kürzen die Anschaffungskosten der Maschine um den Zuschuss. Dann müssen Sie Ihren Gewinn zwar nicht erhöhen. Sie können dann aber in den kommenden Jahren weniger Abschreibung geltend machen.4
Erzielen Sie derzeit Verluste, lohnt es sich, den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme zu verbuchen. Wenn Sie Gewinne erwirtschaften, kann es sich auszahlen, den Zuschuss von den Anschaffungskosten abzuziehen und die geringere zukünftige Abschreibung in Kauf zu nehmen.
Bernhard Billermann, wetreu Alfred Haupt-KG, Münster