Mussten Sie Holz verkaufen, weil es dem Sturm zum Opfer gefallen ist? Dann gibt es immerhin eine gute Nachricht: Die Hälfte der Umsatzsteuer aus dem Notverkauf erstattet das Finanzamt.
Beachten Sie allerdings die Einschlagsmenge (Nutzungssatz). Diese beschreibt, wie viel Holz Sie unter normalen Bedingungen ernten und verkaufen. Für den Teil, der diese Grenze überschreitet, erhalten Sie nur 25% der Umsatzsteuer zurück.
Mithilfe der Forsteinrichtung oder über Ihr Betriebswerk können Sie den Nutzungssatz für Ihren Betrieb ermitteln. Da dies mit einigen Kosten verbunden ist, gibt es für Betriebe unter 50 ha Forstfläche eine Sonderregel: Sie können einen pauschalen Nutzungssatz von 5 Erntefestmetern/ha als Berechnungsgrundlage unterstellen.