Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

Steuern zurück bei Sturmschäden im Wald

Lesezeit: 1 Minuten

Mussten Sie Holz verkaufen, weil es dem Sturm zum Opfer gefallen ist? Dann gibt es immerhin eine gute Nachricht: Die Hälfte der Umsatzsteuer aus dem Notverkauf erstattet das Finanzamt.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Beachten Sie allerdings die Einschlagsmenge (Nutzungssatz). Diese beschreibt, wie viel Holz Sie unter normalen Bedingungen ernten und verkaufen. Für den Teil, der diese Grenze überschreitet, erhalten Sie nur 25% der Umsatzsteuer zurück.


Mithilfe der Forsteinrichtung oder über Ihr Betriebswerk können Sie den Nutzungssatz für Ihren Betrieb ermitteln. Da dies mit einigen Kosten verbunden ist, gibt es für Betriebe unter 50 ha Forstfläche eine Sonderregel: Sie können einen pauschalen Nutzungssatz von 5 Erntefestmetern/ha als Berechnungsgrundlage unterstellen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.