Bei Missachtung der Datenschutzregeln drohen vor allem Strafen für Fehler auf Websites. Vielfach mahnen Wettbewerber, Abmahnvereine oder spezialisierte Anwälte Händler ab – teils wegen Kleinigkeiten wie einer vergessenen Telefonnummer. Werden gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt, verstößt das gegen Wettbewerbsrecht. Bei rund 45% aller Online-Händler flatterten 2017 Abmahnungen ins Haus. Kosten: durchschnittlich 1300 € pro Abmahnung. Im Durchschnitt summierten sich die Strafen durch oft mehrere Abmahnungen hintereinander auf 4700 € bzw. maximal 9000 € pro Händler. Auch z.B. eine falsche Datenschutzerklärung kann zur Abmahnung führen. Viele Experten erwarten nach dem 25. Mai eine neue „Abmahnflut“.
Teurer würde es, wenn Prüfer von Datenschutzbehörden Verstöße feststellten – immerhin steigt das maximale Bußgeld von 300000 € auf 20 Mio. € oder vier Prozent des Umsatzes. Tatsächlich dürften Strafen für mittelständische Unternehmen aber viel niedriger ausfallen.
Zudem „lohnt“ es kaum, dass Prüfer Landwirte ins Visier nehmen – mit wenig von einem Datenschutzverstoß Betroffenen pro Betrieb. Gerade wo es so wenige Prüfer gibt: In NRW sind z.B. ca. 60 Beamte zuständig für die Kontrolle von rd. 700000 Unternehmen, 100000 Vereinen und 7300 öffentlichen Stellen. Zudem räumte die Bundesdatenschutzbeauftragte bereits ein, die Behörden würden berücksichtigen, wie komplex die Umsetzung der Regeln ist. NRW sieht nach eigenen Angaben ihren Arbeitsschwerpunkt in der Beratung und hat gleichzeitig den Vorsitz der Datenschutzkonferenz inne. Dort diskutieren Bund und Länder die Umsetzung der Regeln. Das lässt hoffen, dass Prüfer in NRW und bundesweit Betroffenen die Chance geben nachzubessern, bevor sie Bußgelder verhängen.