Wenn neue Straßen bestehende Weiden durchschneiden oder in der Nähe von Weiden gebaut werden, müssen u.U. neue Weidezäune errichtet bzw. die schon bestehenden Weidezäune verstärkt werden. Was viele Landwirte nicht wissen: Grundsätzlich ist es Sache des Straßenbauträgers, die durch die Baumaßnahme zusätzlich notwendig gewordenen Einzäunungen zu finanzieren. Als Rechtsgrundlage wird dabei, so der Sachverständige Dr. Peter Leitner aus Chemnitz, regelmäßig ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Planfeststellung bei Fernstraßen anerkannt (Az.: 4 C 15/83).
Die Initiative muss jedoch der Landwirt ergreifen. Er muss seine Ansprüche innerhalb der Einwendungsfrist des Planungsverfahrens vorbringen. In der Praxis geben die Straßenbauträger dann das für die Kostenermittlung notwendige Gutachten in Auftrag und zahlen dem betroffenen Tierhalter eine finanzielle Entschädigung für die zusätzlichen Weidesicherungsmaßnahmen.
Ein Beispiel: Eine neue Bundesstraße durchquerte die Rinderweiden von zwei Landwirten, die nun über insgesamt 9 km einen neuen Elektro-Festzaun errichten mussten. Mit Weidetoren und Verbindern ergaben sich einschließlich Montage Kosten von insgesamt gut 22 000 €. Abzüglich des Wertes für den vorher schon bestehenden Mobilzaun von 8 000 € belief sich die Entschädigungssumme auf gut 14 000 €. Hinzu kamen rund 4 600 € als einmalige Unterhaltsabfindung, so dass der Straßenbauträger den Landwirten rund 18 600 € Entschädigung zzgl. Mwst. zahlen musste.
In einem anderen Fall wurde durch eine neue Bundesstraße eine Pferdeweide angeschnitten, mit der Folge, dass ein Baumstreifen, der den Pferden als Sichtblende diente, beseitigt werden musste. Dafür wurden an der neuen Koppelgrenze z.T. neue Bäume angepflanzt bzw. eine 2,5 m hohe stabile Sichtblende für Großpferde errichtet. In diesem und auch in zahlreichen anderen Fällen übernahm der Straßenbauträger die Kosten für die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen.