Ein Fleischrinderzüchter wechselte nach verbandsinternen Querelen in eine neugegründete Züchtervereinigung. Er forderte die Übertragung der Zuchtbuchdaten zur neuen Züchtervereinigung und zwar gegen Erstattung der entstehenden Kosten.Der alte Zuchtverband lehnte dies jedoch ab.Er könne nur die üblichen Zuchtbescheinigungen gegen ein Entgelt von 60 bis 120 DM pro Tier ausstellen.
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