Kommt der Zoll auf den Hof, um die Stundenzettel von Arbeitskräften zu prüfen, gibt es offenbar keine Gnade. Aus Niedersachsen wurden jetzt Fälle bekannt, wo die Prüfer bei fehlenden Stundenzetteln für Halbtagskräfte Strafen von mehreren Tausend Euro verhängten. Die Stundenzettel sind wöchentlich zu führen, aufzeichnen müssen Sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeit ohne Pausen. Wie Sie aufzeichnen, ist nicht fest geregelt. Stundenzettel, die Sie im PC führen, müssen Sie ausdrucken und unterschreiben. Wichtig: Täglich sind 8 oder max. 10 Stunden erlaubt. Mehrstunden sind zeitnah auszugleichen. Bei Sonntagsarbeit ist ein freier Tag als Ausgleich innerhalb von 2 Wochen Pflicht.
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