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STV-Schreiben: Wie reagieren, wenn wir nichts nachgebaut haben?

Lesezeit: 2 Minuten

Wir haben ein Anschreiben der Saatguttreuhandverwaltung (STV) bekommen. Bisher haben wir nie auf deren Anschreiben reagiert, da wir keinen Nachbau betreiben und daher auch keine Auskunftspflicht bestand. In diesem Jahr nannte die STV auf „Grundlage von Anhaltspunkten“ Sorten, die wir angeblich nachgebaut hätten. Wir haben aber keinen Nachbau betrieben und diese Sorten gar nicht angebaut. Die STV droht mit einem Anwalt. Wie sollen wir reagieren?


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Wir haben ein Anschreiben der Saatguttreuhandverwaltung (STV) bekommen. Bisher haben wir nie auf deren Anschreiben reagiert, da wir keinen Nachbau betreiben und daher auch keine Auskunftspflicht bestand. In diesem Jahr nannte die STV auf „Grundlage von Anhaltspunkten“ Sorten, die wir angeblich nachgebaut hätten. Wir haben aber keinen Nachbau betrieben und diese Sorten gar nicht angebaut. Die STV droht mit einem Anwalt. Wie sollen wir reagieren?


Die STV geht davon aus, dass Sie die genannten Sorten auf Ihrem Hof verwendet haben, also Nachbau betreiben könnten. Anhaltspunkte dafür können Z-Saatgutkäufe, Aufbereitermeldungen oder Vermehrungsvorhaben etc. sein.


Grund der Anfrage kann ein Datenverarbeitungsfehler oder eine Fehlinformation Dritter sein. Sie können ohne Risiko der STV unter Angabe von Wirtschaftsjahr und STV-Betriebsnummer schreiben, dass Sie keinen Nachbau mit den Sorten betrieben haben. Das ist eine sogenannte Nullauskunft. Sie können noch ergänzen, dass Sie die Sorten nie im Betrieb verwendet haben. Die STV wird daraufhin die Datenquelle überprüfen. Auch könnten Sie in Zukunft weitere Schreiben der STV erhalten.


Reagieren Sie nicht, wird die STV eine Auskunftsklage erheben. Gelingt es, die Klage abzuweisen, trägt die STV die Verfahrenskosten. Allerdings können Sie auch unterliegen, wenn es Ihnen nicht gelingt, die Behauptung der STV zu widerlegen. Dann tragen Sie die Kosten. RA Jens Beismann, Bernzen Sonntag, PartG mbB, Hannover

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