Milcherzeuger, die Einspruch gegen die Superabgabe bei den Hauptzollämtern eingelegt haben, sollten ein weiteres Ruhen des Verfahrens beantragen. Zwar hatte der Bundesfinanzhof im Juli 2017 entschieden, dass die Superabgabe im letzten Quotenjahr rechtmäßig war. Gegen dieses Urteil wurde jedoch jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Az.: BVerfG 1 BvR 2495/17).
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