Aufatmen bei 24 westfälischen Landwirten: Wie die Genehmigungen der Anlagen vorschrieben, hatten sie ihre Güllesilos mit einer Strohschicht abgedeckt. Nun forderten die Behörden, diese zusätzlich mit einem Zeltdach, einer Schwimmfolie oder einem Schwimmkörper abzudecken.
Die Genehmigungen wurden auf Basis der TA-Luft aus dem Jahr 2002 erteilt, die Strohschicht entsprach damals dem Stand der Technik. Jetzt gebe es Verfahren, die Gerüche stärker reduzieren, so die Beamten. Zudem würde die TA-Luft 2017 ohnehin überarbeitet, die Regeln zur Güllesilo-Abdeckung verschärft.
Aber das Verwaltungsgericht Münster stellte klar: Es dürfen keine Maßnahmen angeordnet werden, die über die bestehenden der TA-Luft hinausgehen, berichtet Sonja Friedemann, WLV Münster. Zwar wollen die Behörden in Berufung gehen, Experten sehen aber keine Chance auf Erfolg (Az.: 10 K 1318/14).