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TA-Luft: Willkür gestoppt

Lesezeit: 1 Minuten

Aufatmen bei 24 westfälischen Landwirten: Wie die Genehmigungen der Anlagen vorschrieben, hatten sie ihre Güllesilos mit einer Strohschicht abgedeckt. Nun forderten die Behörden, diese zusätzlich mit einem Zeltdach, einer Schwimmfolie oder einem Schwimmkörper abzudecken.


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Die Genehmigungen wurden auf Basis der TA-Luft aus dem Jahr 2002 erteilt, die Strohschicht entsprach damals dem Stand der Technik. Jetzt gebe es Verfahren, die Gerüche stärker reduzieren, so die Beamten. Zudem würde die TA-Luft 2017 ohnehin überarbeitet, die Regeln zur Güllesilo-Abdeckung verschärft.


Aber das Verwaltungsgericht Münster stellte klar: Es dürfen keine Maßnahmen angeordnet werden, die über die bestehenden der TA-Luft hinausgehen, berichtet Sonja Friedemann, WLV Münster. Zwar wollen die Behörden in Berufung gehen, Experten sehen aber keine Chance auf Erfolg (Az.: 10 K 1318/14).

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